Aufsatz 
Der schwedische Investiturstreit 1648-1664 / von Heyne
Entstehung
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Abschluss befunden habe. ¹) Bremen wurde sodann an der Unterschrift des I. P. gehindert und auch 1651 nicht zum niedersächsischen Kreistage, in dem Schweden dominierte, zu- gelassen. Oestreichischerseits dagegen hielt man am Diplom fest, und trotz aller Remon- strationen Björnklous ward die Stadt 1652 zum Reichstag eingeladen und erhielt zuletzt auch, unter Einwilligung fast sämmtlicher Reichsstände, Sitz und Stimme. ²) Kaiserliche Majestät erklärten per decretum, ihre Absicht sei nie gewesen, die Stadt Bremen den Schweden zu überlassen, und wenige Stände gönnten ihnen auch den Besitz derselben. Die schwedische Regierung meinte, dass man so nur die Fassung ohne die Perle habe, und da auf gütlichem Wege nichts zu machen schien, versuchte sie mit dem Degen in der Faust ein fait accompli zu schaffen, ³) und die Stadt mit Waffengewalt zur Landstandschaft zu zwingen. Es war ein schlecht berechneter Schachzug. ¹) Die Stände wurden misstrauisch, und namentlich der niedersächsische Kreis geriet in grosse Bestürzung. Die Kaiserlichen thaten alles Mögtiche, um den neuen Reichsstand wegen dieser Selbsthilfe zu diskreditieren und in grösscre Kollisionen zu bringen, 5) und die katholischen Stände freuten sich, dass den Protestanten die Festsetzung der Schweden im Reich, die sie so sehr gefördert hatten, nun selbst zur Last falle. In Schweden selbst war der Krieg ganz unbeliebt, und angesichts grösserer Pläne lag dem neuen König Karl X Gustav, der inzwischen den Thron bestiegen batte, friedliche Ausgleichung mit der Stadt am Herzen.

Im November 1654 ward unter Vermittlung der benachbarten Stände zu Stade ein Interimsvergleich geschlossen. Die Frage der Reichsstandschaft blieb unentschieden. Beide Teile behielten sich ihre prätendierten Rechte bis zu einem künftigen Hauptvergleich vor. Einstweilen musste Bremen jedoch Huldigung leisten und versprechen, diese Ehre auch den Nachfolgern des jetzigen Herzogs, nach erlangter kaiserlicher Investitur, zu geben.)

Zur selben Zeit oder kurz nachher sendete Karl X Gustav den Etatspräsidenten Kleyhe als seinen Residenten nach Wien. Dieser sollte mit dem schwedischen Agenten Steiger unter andern die Lehnsangelegenheit zur Erledigung bringen.

Verlegenheiten im Innern des schwedischen Staates machten es dem jungen, ohne- hin thatendurstigen König, zur Notwendigkeit, die Bahn des Eroberers zu betreten, war doch zu fürchten, dass, wenn nicht ein Krieg die Gemüter beschäftigte, Empörung aus- brechen würde.7) Einzelne Privatpersonen zwar waren durch den langen Krieg reich, der schwedische Staat war ürmer geworden. Die Finanznot war gross, und der Adel fürchtete sie aus dem Seinen büssen zu müssen. Die Offiziere und Soldaten sehnten sich nach

¹) Pufendorf, comm. rer. Suec. XXVI, 12. Lundorp a. p. VI, 429, 430. v. Meiern, acta comit. Ra- tisbon I, 506, 978..

2) Pufendorf, comm. rer. Suec. XXIV, 6. XXV, 29. XXVI, 10, 12, 13. v. Meiern, a. c. R. I. 506, 547, 658, 779, 905. Es hiess:doch den juribus Anderer in possessorio ordinario et petitorio unbeschadet.

3) s. Pufendorf, comm. rer. Suec. XXVI, 14.

4) Geijer-Carlson, Gesch. Schwedens IV, 23 heisst es, dass Christine den Krieg angezettelt habe ohne Wissen des Rats. Von eigentümlichen Plänen Christinens und Oestreichs berichtet nach französ. Quellen Arkenholtz mém. concern. la reine Christine I, 373.

5) M. J. Schmidt, Geschichte der Deutschen, T. XI p. 340. Pufendorf, comm. rer. Suec. XXVI, 15. Pufendorf, Carol. Gust. I, 19. Meiern, act. com. Rat. I, 1147. Moser, Deutsches Staatsrecht T. 39 p. 432.

6) s. Lundorp. a. publ. VII, 963 u. a. O. Kobbe, Gesch. des Herzogt. Bremen II, 283. Pufendorf, Carol. Gust. I, 40, 41. Geijer-Carlson, Gesch. Schwedens IV, 37.

7) s. Urkd. u. Akt. VII, 335.