richt davon in Regensburg eintraf, ward der Reichstag eröffnet. ¹)— Schweden erhielt, der Wahlakt war ja inzwischen vorüber, ²) unbeanstandet Sitz und Stimme. Es erschien jetzt dem Kaiser ungefährlich.
Und merkwürdig sollten in dieser Zeit die Stände überrascht werden. Hatten sie bisher gemeint, dass Schweden als der heftigste Feind des Hauses Habsburg sich im Reichstag an die Spitze der Opposition gegen dasselbe stellen, dass es die alte Verfassung des Reiches mächtig umgestalten werde, so sahen sie sich getäuscht. In drei verblüffend wirkenden Schreiben an den Kaiser, die Kurfürsten und Stände hatte die Tochter Gustav Adolfs die Wahl des katholischen, habsburgischen Prinzen mit dem Ausdruck der Hoff- nung empfohlen, dass er dem Exempel seiner löblichen Vorfahren nachleben werde. ³) Jesuiten und kluge katholische Diplomaten hatten solch unerhörten Umschwung zu Wege gebracht. ¹)
Von kaiserlicher Seite beeilte man sich darauf, ein verbindliches Danksagungsschrei- ben nach Stockholm zu senden, und Ende 1653 ging der Graf Montecuculi als Ambassa- deur dahin. Er ward sehr ehrenvoll aufgenommen, und so gross schien die Freundschaft der Häuser Habsburg und Wasa zu sein, dass Gerüchte entstehen und, sogar in diplo- matischen Kreisen, geglaubt werden konnten, Christine werde sich mit dem jungen König vermählen. ⁵5)— Natürlich äusserte dieser seltsame Zustand auch seine Rückwirkung auf unsere Lehnsangelegenheit. Auf Rat des Reichsvizekanzlers Kurz nimmt Montecuculi ein Indultum mit nach Schweden, das, trotz Einspruchs gewisser Reichshofräte, noch einmal bis in den April 1654 verlängert ward.6)— Damals hätte man vielleicht in Stockholm hoffen können, die Belehnung ohne grosse Schwierigkeiten zu erlangen. Ja, die laudemienlüster- nen Reichshofräte liessen sich sogar zu der Drohung hinreissen, dass man Schweden von der Unterschrift des Reichsabschieds ausschliessen würde, wenn es nicht ernstliche Anstalten der Lehn wegen träfe. Es war eine Drohung ohne grosse Bedeutung. Jener so ausser- ordentlich unfruchtbare Reichstag ging zu Ende, ohne dass Schweden Miene gemacht hätte, die Lehn zu holen, und ohne dass es von der Unterschrift ausgeschlossen worden wäre.
In Stockholm stand ein Regierungswechsel bevor, und es wäre thöricht gewesen, zweimal kurz hintereinander die bedeutenden Lehnkosten aufzuwenden.7) Anqdrerseits wollte man vorher noch die Unklarheiten des Instr. Pac., welche die Reichsstandschaft Bremens betrafen, zu einer günstigen Erledigung bringen.— Nicht ohne grosse Schuld der Kaiserlichen war während des Reichstags über diesen Punkt Streit entbrannt. Die Freundschaft des Kaisers und Schwedens erwies sich dabei als wenig echt.— Laut § 7 des Instr. Pac. war der Krone Schweden das Erzbistum Bremen als weltliches Her- zogtum verliehen. Im§ 8 hiess es dann weiter: Civitati vero Bremensi ejusque territorio
¹) Ueber die Verhandlungen vor eröffnetem Reichstag s. v. Meiern, acta com. Ratisbon. I, 7—198.
²) Die Wahl erfolgte am 31. Mai 1653 in Augsburg. 7 ³) Pufendorf, comm. rer. Suec. XXV, 26. v. Meiern, acta comit. Ratisbon. I, 198 ff. Lundorp, acta
publica VI, 882. Urkd. u. Akt. VI, 224. — 4) Urkd. u. Akt. VI. relat. v. 4./14. Aug. 1653. Ueber Christine s. v. Ranke, die römischen Päpste
625 ff. ⁵5) Witheloke, journ. I, 420— 434. Thurloe, state papers 1, 259, 289. II, 111, 170.
6) Pufendorf, comm. rer. Suec. XXV, 27. Moser, Erläuterungen des westf. Fr. 7) Pufendorf, comm. rer. Suec. XXVI, 9.


