Aufsatz 
Der schwedische Investiturstreit 1648-1664 / von Heyne
Entstehung
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häfen eingerichtet, die sogenannten Lizenten, auch fernerhin in Hinterpommern erheben zu dürfen, sie begehrten weiter die Anwartschaft auf die Neumark, auf das Land Stern- berg, die Schlösser Vierraden und Löckenitz unter Berufung auf einen längst erloschenen Familienvertrag der alten pommerschen Herzöge mit dem Hause Brandenburg. ¹) Es schien, als hätte man in Stockholm die Absicht, den Kurfürsten nie in den Besitz seines Landes kommen zu lassen. Da in seiner Not wandte sich dieser an den Kaiser. Schweden musste jetzt doch immerhin einiges Gewicht auf eine günstige Stellung zum Oberlehnsherrn legen. Noch hatte es die Belehnung nicht. Wie, wenn ihm der Kaiser dieselbe versagte? Krockow ward beauftragt, dahin zu wirken, dass der Kaiser der Königin nicht eher die Belehnung erteile, und, was noch wrrlzanhor schien, dass er dieselbe nicht eher zum bevor- stehenden Reichstag einade, bis dem Kurfürsten Hinterpommern übergeben sei. Es ver- sprach das um so bessere Früchte zu tragen, als diesem Reichstag höchst wichtige Auf- gaben zuerteilt waren, bei deren Beratung und Lösung Schweden die Hauptrolle zu spielen gedachte. ²)

Aber in Wien fand Krockow nicht allzugünstigen Boden für seine Forderungen. Es lag nicht im Interesse des kaiserlichen Hofes Schweden jetzt allzusehr zu provozieren. Trotz Krockows Einreden ward die Königin zum Reichstag eingeladen. Nur eine schwäch- liche, zweideutige Klausel war zu Gunsten Brandenburgs in das Einladungsschreiben ge- rückt worden. ³) Und auch die Investitur schien Schweden erhalten zu sollen.

Björnklou scheaute kein Mittel, sich die Reichshofräte geneigt zu machen. Man er- zählte sich, der Reichsvizekanzler und die einflussreichsten Reichshofräte seien von ihm bestochen; bald wollte man auch den Einfluss des schwedischen Goldes bemerken. ¹)

Sogar Castel Rodrigo, der hochangeschene spanische Gesandte, zeigte sich den Wünschen Björnklous geneigt, da er die Absicht hegte, eine engere Verbindung Frank- reichs und Schwedens zu hindern und letzteres Oestreich zu nähern.)

So gut stand für Schweden die Angelegenheit, dass der Reichshofrat ein Indultum (d. h. einen Verzugsschein, dass die verabsäumte Einholung der Lehn für eine gewisse Zeit unnachteilig sein solle) auszufertigen beschloss, damit die Königin unbeanstandet zu Sitz und Stimme im Reichstag zugelassen werden könne. 6) Schon fand Björnklou es an der Zeit, einen Entwurf des künftigen Lehnbriefs zu übergeben,*) schon glaubte er sich so nahe am Ziele, dass der schwedische Magnat Bengt Oxenstjerna, ein Verwandter des Kanzlers, als Hauptgesandter von Frankfurt an den Kaiserhof aufbrach, um die Belehnung

vectigalia(vulgo Licenten vocata) ad litora portusque Pomeraniae et Megapoleos, jure perpetuo, sed ad eam taxae moderationem reducenda, ne commercia in iis locis intercidant.

¹) Er war 1571 geschlossen, 1574 vom Kaiser bestätigt. s. Dähnert, Pommersche Landesurkunden I, 70. v. Mörner, Kurbrandenburgische Staatsverträge(sub anno 1614) Urkd. u. Akt. IV, 931.

) Pufendorf, Frid. Guil. III, 55, 59, 60.

3) Pufendorf, Frid. Guil. III, 56, 61. Pufendorf, comment. Suec. rer. XXII, 8, 9. Droysen, Preuss- Politik III, 2 91. Es hiess in dem Einladungsschreiben, doch müsse die Königin zuvor praestanda prae- stiert haben. Das war ein allgemeiner Ausdruck, den man zwar auf die Räumung Hinterpommerns deuten konnte, aber eben so gut auf die Bezahlung der Laudemien oder Lehngefälle, die bei einer ersten Beleh- nung üblich waren.

4) Urkd. u. Akt. IV, p. 900.

) Pufendorf, rer. Suec. comment. l. XXIV, 9 11.

6) Urkd. u. Akt. IV, 897. Moser, Erläuterungen des westfäl. Priedens II, 256.

7) s. Urkd. u. Akt. IV. Bericht Krockows vom 12. Juni 1652.