Aufsatz 
Der schwedische Investiturstreit 1648-1664 / von Heyne
Entstehung
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Lehnssachen wurden vor dem Reichshofrat in Wien abgehandelt, vor jenem Rat, durch den der Kaiser vermochte jede Streitsache beliebig lange hinzuziehen und die streitenden Parteien durch Furcht und Hoffnung an sich zu fesseln, vor jenem Rat, der zugleich Gericht und Staatsrat die kaiserliche Politik juristisch und die kaiserliche Juris- diktion politisch zu betreiben verstand. ¹)

War nicht vorauszuschen, dass dem protestantischen, so feindlich gesinnten Schwe- den Schwierigkeiten genug bei der Belehnung gemacht werden würden?

Handhabe bot genug das prätentiöse Auftreten der Schweden selbst, Handhabe bot ferner der Wortlaut des I. P., der, an vielen Stellen unklar und zweideutig, die Keime neuer Weiterungen in sich trug. ²)

Nach dem Friedensschluss hatte der Kaiser die Reichsstände an die Einholung der Lehn gemahnt. In Stockholm hatte man indessen noch nicht die rechte Lust sich beleh- nen zu lassen. ³)

Wie bekannt, wurde das schwedische Heer nach dem Frieden nicht sogleich und auf einmal entlassen. Den Druck dieser Macht war die schwedische Regierung willens zu benutzen, um einige der unklaren Bestimmungen des I. P. in einem Schweden günsti- gen Sinne zu entscheiden, che sie ernstliche Anstalt zur Einholung der Investitur traf.

Ein Punkt war es nun besonders, der Anlass zu längerem Aufschub geben sollte.

Im Instr. Pac. Osn. X, 2 war die Grenze zwischen schwedisch und brandenburgisch Pommern unbestimmt geblieben und deren Festsetzung der freundschaftlichen Ueberein- kunft der beiden Interessenten überlassen worden.

Man weiss, dass die Bestimmung, die durch den westfälischen Frieden über Pom- mern getroffen worden war, wider die Meinung des Kanzlers Oxenstjerna ging. Nach ihm hätten die schwedischen Legaten auf der Forderung von ganz Pommern, wie sie von ihnen früher aufgestellt war, bestehen sollen. Er wünschte dies vornehmlich deshalb, weil die schwedische Regierung einer grösseren Anzahl ihrer höheren Offiziere und Beamten Güter in Hinterpommern als Dotationen zugewiesen hatte, für die sie bei Abtretung ge- nannten Landes notwendig anderweitig Entschädigung finden musste, was seine grossen Schwierigkeiten hatte¹) Sodann fürchtete der alte Staatsmann auch jeglichen Machtzu- wachs Brandenburgs an der Ostsee.

Nach dem Frieden, so hoffte man in Schweden, würde man die Uebereilung der Gesandten, wenn nicht ganz in ihren Folgen wegschaffen, so doch noch dieselben mõög- lichst abschwächen können.5) Es gelang auch der schwedischen Diplomatie in den Friedensexekutionsverhandlungen, die in Nürnberg abgehalten wurden, trot= Brandenburgs Einreden, durchzusetzen, dass das kurfürstliche Hinterpommern nicht eher von den schwe-

¹) s. Esaias Pufendorf, Bericht über Kaiser Leopold, seinen Hof und die östreichische Politik 1671 bis 1674. Hrsgeg. v. Helbig. Leipzig 1862. J. G. Droysen: Abhandlungen zur neueren Geschichte p. 293.

²) Der alte Kanzler verglich ihn einmal einer wüchsernen Nase und beide der Bibel, die man nach mehreren Sciten drehen könne, s. Urkd. u. Akt. IV, 856. Henniges meditationes ad Instrum. Pac. specim. VI, 798.

3) s. Pufendorf, res gestae Frid. Guil. III, 36, 37.

4) s. Odhner, die Politik Schwedens im westphälischen Friedenskongress p. 184, 190, 191, 315. Grauert, Leben Cbristinens von Schweden I, 209. Pufendorf, Frid. Guil. III, 9.

) Odhner, Politik Schwedens p. 316. Pufendorf, Frid. Guil. III, 29.