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nen und schon wührend des Winters von 1779/80 bezogen, aber erst am 13. März 1780 bei dem an das Osterexamen anschliessen- den Redeakt seiner Bestimmung feierlich übergeben. Schellenberg hatte die Anordnung so getroffen, damit der Schulbetrieb keine Un- terbrechung erleiden sollte. Die Rede, welche er bei der Feier hielt, ist nicht mehr vorhanden; es wird aber erzühlt, dass die Weiheworte „der Herr segne dieses Haus!“ von einem heftigen Donnerschlag begleitet gewesen seien, und dass der Redner an dies Zeichen gün- stiger Vorbedeutung geschickt angeknüpft habe.
Der neue stattliche Bau gewährte ausser der Schule auch dem Rektor, dem Prorektor Keck und dem Buchhalter Stricker Aufnahme und machte damit für die Beteiligten der leidigen Wohnungsnot ein Ende, über welche fast alle Vorgänger Schellenbergs Klage zu füh- ren hatten. Die Einrichtung der neuen Räume war im übrigen, dem schlichten Wesen des Rektors entsprechend, die denkbar ein- fachste. Die vier Lehrzimmer und die Aula wiesen keinerlei Zier- rat auf; kahle getünchte Wände, rohe Bänke für die Schüler, ein kleiner Tisch und hölzerner Sessel für den Lehrer— das war alles. Auch einen besonderen Schuldiener gab es noch nicht. Einem ärme- ren Schüler der untersten Klasse ward gegen ein geringes Entgelt die Sorge für Heizung und Beleuchtung in den Frühstunden anver- traut; ausserdem gehörte es zu den Obliegenheiten dieses„Custos“, dass er die liegengebliebenen Bücher aufhob und gegen Entrichtung einer Strafgebühr von einem Kreuzer an den Eigentümer zurück- gab.
Auch sonst war der Betrieb so einfach wie möglich; dabei griff aber alles trefflich ineinander, weil jeder Lehrer nach der von Schellenberg für jeden besonders ausgearbeiteten Instruktion genau wusste, was er zu thun hatte. Schellenberg war übrigens weit ent- fernt, dadurch der Individualität des Einzelnen nahe treten zu wollen, vielmehr liess er jedem innerhalb der so gesteckten Grenzen die grösstmögliche Bewegungsfreiheit. Konferenzen mit langatmigen De- batten liebte er nicht, gelegentliche Besprechungen waren mehr nach seinem Sinne; kurz und bündig wie in seinen Berichten ging er auch sonst zu Werke. Freilich verletzte er in dieser Abneigung gegen gemeinsame Beratungen bisweilen das Zartgefühl seiner Mit- arbeiter, indem er wichtigere Anordnungen ohne ihr Zuthun traf, sie beispielsweise auch bei den wiederholten Auflagen der Schulge- gesetze niemals zu Rate zog. Aber zu ernstlichen Differenzen kam es deshalb nicht; dafür schätzten ihn alle zu hoch, um nicht schliess-


