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Verhaltungsmassregeln eingeschärft: jede Ubertretung der Gesetze von seiten der bei ihnen wohnenden Schüler hatten sie bei den Leh- rern unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
Auch über die Höhe des Kostgelds bei den Bürgern undh den „fürstlichen Bedienten“ giebt Schellenberg nähere Auskunft.„Bey jenen zahlt der Fremdling jährlich 100— 120 fl. und bekommt da- für Morgens Frühstück, Mittags Suppe, Gemüss und Fleisch, auch zuweilen etwas gebratenes, Vieruhrbrodt, und des Abends Suppe, etwas kalt Fleisch oder auch blos Butterbrodt. Caffee und Thee aber wird nie gegeben, sondern wer dergleichen trinken will, muss es sich selbst stellen oder doch besonders mit accordiren. Ausser dieser Verköstigung wird noch für 109— 120 fl. Logis, Licht, Wasch, und Bett und Aufwartung gegeben, doch so, dass von einigen zu- weilen noch ein oder der andere Punkt ausgenommen wird: obgleich alles dieses gegenwärtig für 100 fl. wirklich dahier gegeben wird. Bey fürstlichen Bedienten, wo etwa auf einen besseren Tisch und auf die Aufsicht mitgesehen wird, kann der Accord von 120— 150 fl. gemacht werden. Diejenigen junge Leute, die eine Stube allein miethen, und in einem andern Haus essen wollen, können dergleichen Stuben mit Holz, Licht und Aufwartung jährlich mit 34— 36 fl. be- streiten, welches, wenn sich zwey zusammen logiren, für einen um die Helfte erleichtert wird. Ihren Tisch, Frühstück nnd Vieruhr- brodt können sie alsdann in einem andern Haus für 70— 75 fl. haben, oder sie können es sich in Portionen aus der Garküche Mittags zu 8— 10 Kr., des Abends zu 6 Kr. und das Butterbrodt zu 2 Kr. schicken lassen, welches letztere aber noch wohlfeiler kann erhalten werden, wenn einige junge Leute zusammen tretten, und entweder in das Haus, wo gespeisst wird, selbst hingehen, oder es sich zu- sammen auf eine Stube bringen lassen.“
Das Schulgeld, das seither einen Gulden betrug, wurde etwas erhöht und der Betrag in zwei Raten erhoben. Beim Wiederanfang der Schule nach den Herbstferien hatte der Primaner 54 und der Sekundaner 52 Kreuzer, und ebenso nach den Osterferien ersterer 44, letzterer 42 Kreuzer zu entrichten. Von Eintrittsgeld ist da- gegen nicht mehr die Rede.
Noch soll an dieser Stelle des seltsamen Brauches gedacht sein, der damals angeordnet wurde, dass nämlich alle Schüler ohne Unter- schied des Alters und der Klasse mit„Ihr“ anzureden seien.
Unter Schellenberg kam auch zustande, was schon Ostertag angestrebt hatte: 1777 wurde der Neubau des Gymnasiums begon-


