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art an, wenn wir den Unterricht zu einer practischen Logik machen, und durch sie mehr den Verstand als das Gedächtniss zu beschüff- tigen suchen.“—„In Ansehung der übrigen Wissenschaften sind wir gar nicht Willens die Schule zur Universität zu machen—— Wir wollen nur den Lehrern einer höheren Schule in so weit vor- arbeiten, dass sie den Verstand offen und ein hinlänglich zubereite- tes Feld finden, auf welchem ihre ausgestreute Lehren wurzeln können.“
Wir erwähnten bereits, dass Schellenberg in der Begünstigung der Ausländer und ihren stillschweigend geduldeten Ausschreitungen die Hauptursache des Verfalls der Anstalt erblickte. Demgemäss hob er die mit Rücksicht auf das fremdländische Element von Oster- tag abgeünderte Ferienordnung wieder auf und kehrte zu der alten Einrichtung der Oster- und Herbstferien zurück, denen, wie auch seither, jedesmal eine öffentliche Prüfung mit darauffolgendem Rede- akt vorherging. Die Osterferien sollten drei und die Herbstferien vier Wochen ausmachen. Durch ein gedrucktes Programm, das Rektor und Prorektor abwechselnd zu schreiben hatten, sollte aber in Zukunft nur noch zu dem Frühjahrs-, und nicht, wie es früher üblich gewesen war, auch zu dem Herbst-Examen eingeladen werden. Dabei blieb für den Ostertermin die von Schellenbergs Vorgänger eingeführte Prämienverteilung bestehen.
Vor allem jedoch war Schellenberg bestrebt, die gelockerte Zucht in der Anstalt wieder zu festigen. Deshalb trat er gleich im ersten Jahre seines Rektorats mit gedruckten Schulgesetzen hervor, welche zunächst als Anhang zu dem schon wiederholt erwähnten Osterprogramm von 1777 erschienen. Die 38 Paragraphen waren bestimmt, das Verhalten der Schüler in- und ausserhalb der Anstalt zu regeln. Manche werfen übrigens ein merkwürdiges Schlaglicht auf die Zustände, aus denen sie hervorgingen.§ 28 z. B. lautet: „Alle Beleidigungen gegen hiesige Einwohner, als verspotten auf der Strasse, nächtliches Klopfen an den Fenstern, Beschädigungen an ihrem Eigenthum, es mag Nahmen haben wie es will, Werffen und Überschütten mit Wasser aus den Fenstern auf die vorübergehende u. s. w. werden hart bestraft.“ Ausserdem nimmt Schellenberg sehr entschieden Stellung gegenüber Bräuchen, die unter Ostertag an- scheinend zu Recht bestanden. So heisst es u. a.:„Abschieds- schmäusse und Bälle vor, bey und nach dem Abschied von der Schule sind günzlich untersagt, und wird keinem Ansuchen darum Gehör gegeben.“ Den Hauswirten wurden ebenfalls die nötigen


