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Dienstes übernommenen Verpflichtungen ihm inzwischen noch wei- tere aufgebürdet worden waren. Neben dem Pfannstiel sollte er nämlich auch noch das Pfarramt in Drommershausen, Hirschhausen und Edelsberg ausüben. Diese gehäuften Obliegenheiten zusammen mit seinem jetzt doppelt verantwortungsvollen und dabei doch wenig erspriesslichen Wirken an der Schule mussten ihm seine Stellung gründlich verleiden. Zu all dem kam noch die Verstimmung über das dieser Arbeitslast so wenig entsprechende Gehalt, dessen Knapp- heit bei der Wandlung, die seine persönlichen Verhältnisse unter- dessen erfahren, ihm jetzt erst recht fühlbar wurde. Reyn hatte sich nämlich wührend seines Weilburger Aufenthaltes mit der Witwe seines Vorgängers auf dem Pfannstiel verheiratet und damit zugleich die Versorgung ihrer noch unmündigen Kinder aus erster Ehe über- nommen. ¹) Dass unter diesen Umständen bittere Erwägungen über sein unzureichendes Einkommen häufiger denn zuvor bei ihm Platz griffen, kann nicht Wunder nehmen. So bat er denn, als alle Vor⸗ stellungen nichts fruchteten, den Grafen um seine Entlassung und ging nach Waldeck zurück, wo er als Pfarrer in Odershausen 1567 gestorben ist.
Nach Reyns Weggang entschloss sich Graf Philipp endlich, einen neuen Rektor zu berufen. Denn Orth allein war natürlich erst recht nicht imstande, die Schule vor dem gänzlichen Ruin zu be- wahren. Schlimm genug stand es freilich auch so schon, als der Breslauer Jakob Charisius sein Amt antrat. Ein grosser Teil der Schüler, welehe Syringus nach Weilburg gezogen hatte, waren in- zwischen auf andere Schulen gegangen; Charisius konnte so auf dem von seinem Vorgänger gelegten Grunde nicht eigentlich weiter- bauen— er muste noch einmal von vorne beginnen. Und dabei lagen die Verhältnisse jetzt minder günstig. Das Interesse, das der Graf der Schule anfänglich entgegengebracht hatte, war, wie wir gesehen, nicht mehr das gleiche. Das zeigte sich auch schon in der Wertschätzung des neuen Rektors gegenüber dem alten. Sein Ge- halt betrug nur„jährlich an Gelt 40 Gulten frankfurter werung, item uff seine person die cost am Hof und jedes jahrs ein gantz sommercleidt; des soll er von khinem schulir, fremden oder heim- schen, khein besoldung fodern, wirt ihm aber etwas aus gutem willen geschenkt, so mag ers nehmen.“ Das war doch wesentlich weniger als Syringus für die Leitung der Schule ausschliesslich zugebilligt
¹) Vgl. hierüber die Schreiben Reyns an den Grafen, abgedr. bei Eichhoff, Landes-G. S. 18 ff.


