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geleitete den Verstorbenen am 51. Marz zur Gruft, wo Dr. Münscher seinem Andenken einige herzliche Worte widmete.
Uater dem 3. Marz 1845 wurde von Einem hbohen Ministerium des Innern bestimmt, dass der Unterricht in der hbebräischen Sprache nach der bisberigen Observanz und zwar in einem zweijährigen Cursus in Prima mit 2 wôchentlichen Lehrstunden beizubehalten sei und zu diesem Unterrichte diejenigen Schüler, welche evangelische Theologie studiren wollen, ohne Ausnahme und ohne die Theilnahme der freien WVahl zu überlassen, heranzuzichen seien.
Durch bohen Ministerialbeschluss vom 20. April 1845 wurde angeordnet, dass die in die Programme aufzunehmenden Schulnachrichten, nach den deshalb erlassenen Verfügungen, zur Genchmigung des Ministeriums vor dem Druck vorzulegen sind und dass die in die Programme aufzunehmenden wissenschaftlichen Arbeiten der Censur der Direetoren überlassen werden.— Die erste dieser Bestimmungen wurde jedoch durch Beschluss vom 12. Februar 1844 dabin ab- geändert, dass kunftig blos die Chronik und die statistischen Nachrichten der hohen Genehmi- gung bedurfen.
Dureh bohen Ministerialbeschluss vom 22. April 1845 wurde der höehste Beschluss zur Nachachtung mitgetheilt, dass bis auf Weiteres gnadigst genehmigt sei, dass bei solchen Schä- lern der ersten Gymnasialklasse, welche sich fortwahrend durch besonderen Fleiss, stete Auf- merksamkeit und rege Theilnahme an dem Unterrichte ausgezeichnet haben, das gewöhnliche halbjahrige Gymnasialexamen dem Maturitätsexamen hinsichtlich des mündlichen Theiles der Prufung gleichgestellt werden düurfe.
III. Statistische Uebersicht.
4. Lehrer.
In Bezug auf das Lehrercollegium ist keine Veränderung vorgegangen, ausser dass der unterzeichnete Director durch hochstes Rescript vom 30. Marz 1845 zum Mitgliede der Direction der Zeichenacademie gnädigst ernannt, so wie, dass mit Genehmigung Eines hohen Ministeriums des Innern(laut Rescriptes vom 13. September 1843) die Verwaltung der Gym- nasialbibliothek dem ordentl. Gymnasiallehrer Dr. Firnhaber übertragen worden ist.
N. Schüter.
Am Schlusse des Schuljahres von Ostern 18412 bis dahin 1845 betrug die Gesammtzahl der Schüler, nach Abzug der im Winterhalbjahr Abgegangenen, 85. Es hatten aber die Schule verlassen 6 Primaner, welche mit Zeugnissen der Reife zur Universitat entlassen worden, nämlich: 1) Hermann Fuchs aus Hanau, 17 ⅜ Jahre alt, 7 ½ Jahre im Gymnasium, 2 Jahre in Prima, um Rechtswissenschaft; 2) Carl Dosch aus Meerholz, 19 ½ Jahre alt, 5 Jahre im Gymnasium, 2 Jahre in Prima, Wum Rechtswissenschaft; 3) Carl Schmid aus Hanau, 17 Jahre alt, 9½ Jahre im Gymnasium, 2 Jahre in Prima, um Rechtswissenschaft;„ 4) Friedrich Rochendoerffer aus Oberissigheim, 21 ¼ Jahre alt, St Jahre im Gymnasium,


