Der israelitische Religionslehrer Dr. Leviseur hatte bereits im Monate Juli aus Ge- sundheitsrücksichten die Bitte ausgesprochen, dass er von seiner Lehrerthätigkeit bei der Realschule am Schlusse des Sommersemesters entbunden werden möge. Dieser Bitte willfahrte die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, durch Verfügung vom 17. August, B. 8486. Somit schied zu der angegebenen Zeit ein Mann aus dem Kreise der Lehrer, der an unserer Anstalt seit mehr als fünfundzwanzig Jahren mit Treue und Gewissen- haftigkeit gewirkt und sich namhafte Verdienste um dieselbe erworben hatte. Denn Dr. Leviseur hatte auch neben der Stelle, welche er jetzt niederlegte, fast zehn Jahre, vom Februar 1844 bis zum November 1853, eine Lehrerstelle der französischen Sprache an unserer Schule auftragsweise bekleidet und sich auch in Beziehung auf diese Stelle die Zufriedenheit seiner nächsten Vorgesetzten in dem Grade erworben, dass wiederholt von diesen der Antrag auf definitive Bestellung eingebracht wurde, welcher Antrag jedoch bei den höheren Behörden an confessionellen Rücksichten scheiterte. Möge Dr. Leviseur unserer Schule und seinen früheren Collegen ein freundliches Andenken bewahren.
Als Ersatz für den eben Genannten erhielt die Realschule in Gemüssheit einer Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, vom 5. October, B. 10228. den Lehrer an der israelitischen Schullehrer-Bildungs- und Schul-Anstalt Dr. Jacob Stein, unter Gewührung der bisherigen jährlichen Renumeration von 100 Thalern. Dr. Stein über- nahm seine Functionen von dem Beginne des Wintersemesters an.
Jacob Stein, zu Holzhausen im Kreise Kirchhain am 26. Mai 1835 geboren, besuchte vom 14. bis zum 18. Lebensjahre eine Talmudschule zu Gudensberg, später mehrere Jahre die Universität zu Göttingen und erhielt von der philosophischen Facultät zu Göttingen nach Einreichung einer Dissertation„Vestigia Talmudis apud Coranum“ die Doctorwürde. Hierauf nahm er eine Stelle an der Jacobsohnschule zu Seesen an, die er bekleidete, bis er gegen Ostern 1866 mit dem Unterrichte an der hiesigen israelitischen Schullehrer-Bildungs- und Schul-Anstalt beauftragt wurde. Seine definitive Ernennung als ordentlicher Lehrer dieser Anstalt erfolgte durch Ernennungsurkunde der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, vom 6. April 1868, B. 3851.
Der beauftragte Reallehrer Vogt hatte schon am 5. März 1868 die Bitte um Ge- wuhrung eines halbjährigen Urlaubs zum Zwecke eines Aufenthaltes in Paris in einem Gesuch an Königliche Stadtschulcommission ausgesprochen, dieses Gesuch jedoch noch vor Ostern 1868 wieder zurückgezogen. Der genannte Lehrer war nämlich von den städtischen Behörden für eine ordentliche Lehrerstelle an der dahier zu gründenden Realschule erster Ordnung bestimmt worden, und man hatte ihm den Wunsch zu erkennen gegeben, er möge seine Reise lieber zu einer spätern Zeit unternehmen, damit er bei der für die Mitte des Sommersemesters in


