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wirkung des bald nach seinem Märtyrertod so hochgefeierten Heiligen bei diesem Staatsact gebührend ins Licht zu setzen. Die nun folgenden fränkischen Annalen, meist von Mönchs- hand geschrieben, berichten nur mit wenigen Worten die Erhebung Pipins auf den Thron, und nur einige von ihnen erwähnen die Salbung zu Soissons, von Bonifacius aber weiss keine etwas. Es sind dieses nach der Reihenfolge bei Pertz*) die Annales St. Amandi, Laubacenses, Petaviani, Laureshamenses, Alamannici, Guelferbytani, Nazariani, Sangallenses, Augienses.
Ausführlicher sind schon die Berichte in einer anderen Reihe von Annalen; es sind die annales St. Emmerami, Columbani, Sangallenses majores. Weingartenses etc.**†); aber auch sie geben zu jener Thatsache nur einige Nebenumstände, ohne des Bonifacius Er- wähnung zu thun, und sie weichen untereinander sowie von denen der erstgenannten Gruppe höchstens in der Angabe des Jahres der Thronbesteigung Pipins ab, in welcher Hinsicht sie zwischen 749 und 754 schwanken.
Anders wird die Sache mit dem Auftreten der Annalen des Klosters Lorsch. Sie haben zuerst jene vollständige Erzählung, wie sie sich die ganze fränkische Zeit hindurch hielt, nämlich jene Botschaft des Fulrad von St. Denys und des Burchard von Würzburg an Papst Zacharias mit der bekannten Anfrage und im folgenden Jahr die feierliche Krönung Pipins durch den Erzbischof Bonifacius***). Ein Gleiches erzählen die kleinen Lorscher Annalen †), die noch einige Jahre älter sind als die grösseren, und fast wörtlich stimmen mit ihnen die Annalen Einhards † †). Der nun folgende Schwarm der fränkischen Annalen des 9. Jahrhunderts kann nicht mehr als Quelle dienen; sie alle schöpfen aus den Lorscher Annalen, die bald im Frankenreich allgemeine Verbreitung fanden. Dieses plötzliche Auf- lauchen einer den früheren Nachrichten ganz widersprechenden Angabe erklärt sich nicht anders als aus dem Interesse der neuen Königsfamilie, sich in der Geschichtsschreibung die Krone durch den Mann übertragen zu lassen, der im Glanz der Apostel- und Märtyrer- glorie im Gedächtniss des Volkes fortlebte und immer höher stieg. Hatte er durch die Salbung Pipins der neuen Dynastie die kirchliche Weihe ertheilt, so konnte Niemand an
*) Pertz, Monumenta historiae Germanicae I, p. 10 seqq. Zum Beleg z. B. die annales Laureshamenses: 751 Pippinus elevatus est ad regem; und die St. Amandi: 752 Pippinus in regem unctus est apud Suessiones. **†) Pertz I, pp. 63 seqq. Zum Beleg die annales Sangallenses majores: 754: Domnus Pippinus per auctoritatem Stephani, Romani pontificis, deposito ac detonso rege Hildrico, qui e baptismo alio nomine nominatus est Danihel, ex praefecto palatii rex constitutus est. ***) Pertz I, p. 124 zu den Jahren 749 und 750. †) Pertz I, p. 116.— ft) Daselbst, p. 124.
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