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und erkläre: Auf welchen— dir nicht gestatteten— Weg willst du dein streng vorausbestimmtes Geschick leiten?“ Man vergleiche dazu Verg. Aen. IX, 94: O gene- trix quo fata vocas? aut quid petis istis?
v. 145: Nec mille excubiae nec te signata iuvabunt Limina: persuasae fallere rima sat est.
Dieses Distichon ist an sich vollkommen verständlich: „Keine Bewachung kann dich ihrer Treue versichern: ist sie zur Untreue entschlossen, so genügt eine Spalte, dir zu entgehen“. Aber an dieser Stelle ist es ganz ausser Zusammenhang und muss ausgeschieden werden. Nur der Zustand des Textes in dieser Elegie, über die jedoch Lach- mann etwas zu scharf geurteilt hat, erklärt es wohl, dass die Herausgeber sämtlich diese Worte an ihrer Stelle belassen haben.
Die Möglichkeit kann indessen zugegeben werden, dass vor und nach diesen Versen einige ausgefallen sind. Dafür spricht der Umstand, dass die folgenden Zeilen, wie Lachmann mit Recht angedeutet hat, nur lose sich an- schliessen, auch wenn man das Distichon 145, 146 wegnimmt.
Was das Verhältnis des Stückes Ia(1— 70) zu Ib (71—= 150) betrifft, so sehe ich dieselben zwar als zwei Elegieen an, weil der Form nach jedes ein abgerundetes Ganzes bildet. Aber eben so fest bin ich davon über- zeugt, dass die zweite Elegie mit Absicht der ersten gegenübergestellt ist. Gewiss ist nicht annehmbar, dass Properz, der sicherlich Ia als Prooemium römischer Lieder nach dem Vorbild der Aetia des Kallimachus abgefasst hat, jene Palinodie— der Ausdruck sei mir erlaubt— bereits im Sinne gehabt habe; Lachmann hat in der Vor- bemerkung zum 5. Buche in dieser Hinsicht gewiss das Richtige gesagt. Ueber die Beziehung aber des zweiten Liedes auf das erste, ja über den engen Anschluss lassen die ersten Verse, richtig gelesen, und der Gesamt- inhalt keinen berechtigten Zweifel. Die Vermutung, man


