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so ist anzunehmen, dass beides ungeschickte Ergänzung ist. Ich kann es daher für keine Verbesserung halten, wenn Bährens, um das an seiner Stelle unhaltbare es zu schützen, es versetzt und den Vers bildet:
Quod si tu Graias es tuque imitata Latinas;
denn, um abzusehen von dem Missklang, fordert der folgende Satz: Semper vive meo libera iudicio ein Präsens. Aeques aber, welches Lachmann, Haupt und L. Müller(mit sonstigen Abweichungen) aufgenommen haben, entspricht ebenfalls dem Sinne nicht, auch lässt das bestimmte sive consumpta est in v. 30 hier einen Indikativ erwarten. Ich schreibe:
Quodsi tu Graias sequerisque imitata Latinas,
d. h. ist dein Verhalten mir Nachahmung dessen, was Römerinnen so gut wie Griechinnen vor dir gethan haben, so will ich die Freiheit, welche du dir nimmst, nicht schelten.
III L. 34. Dieses wichtige, der Erklärung noch sehr bedürftige Gedicht, welches ich schon früher behandelt habe, ist von mir einer eingehenderen Prüfung unterzogen worden, durch welche ich, teils ändernd. teils weiter- bauend, zu annehmbaren Resultaten gelangt zu sein glaube.
An Kühnheit in Aenderung der handschriftlichen Ueberlieferung lässt die Behandlung, welche diese Elegie in neuerer Zeit erfahren hat, nichts zu wünschen übrig. Eine Uebereinstimmung aber sehe ich teilweise darin er- reicht, dass die Herausgeber den weitgehenden Umstellungs- versuchen gegenüber sich sehr kritisch verhalten haben.
Unter entschiedener Schädigung des Verständnisses hat Bährens mit Barth von v. 25 an ein neues Gedicht angenommen. Es ist schwer zu verkennen, dass die Verse 1— 24 nicht ernst zu nehmen sind, sondern die humoristische, ebenso geist- als gemütvolle Einleitung zu einer Ver- teidigung und Empfehlung der erotischen Elegie bilden. Diese Empfehlung seiner Muse stellt zwar(wie


