— 29—
v. 17 empfiehlt sich die Aufnahme der von Langer- mann vorgeschlagenen Lesung:
At nullo dominae teritur sub crimine amor, qui etc.
Es ist nämlich bedenklich, aus dem überlieferten sublimine gerade die Präposition sub, welche mit dem Verbum teritur sich trefflich verträgt, zu beseitigen. Das von L. Müller aufgenommene molimine trägt ausser- dem eine Thatsache in das Gedicht hinein, von welcher sonst nichts zu finden ist, während crimina sehr häufig erwähnt werden. Die von Bährens aufgenommene Conjectur von N. Heinsius: amator statt amor, qui liest sich glatt, ist aber eine Verschlechterung, weil dadurch die individuelle Beziehung auf die Liebe des Dichters ver- drängt wird, welche darum unentbehrlich ist, weil ihm v. 21 mit tu quoque der Nebenbuhler gegenübergestellt wird.
Die grösste Schwierigkeit muss dem, welcher hier Einheit der Empfindung fordert, der Vers 33 bereiten, der so überliefert ist:
Quamyvis te persaepe vocet, semel ire memento.
Während nämlich die in v. 29 u. 30 ausgesprochene Mahnung: Tu tamen interea, quamyvis te diligat illa, In tacito cohibe gaudia clausa sinu
recht wohl zu der Beschuldigung des Uebermutes in v. 21. passt, erhält eben diese Mahnung einen ganz anderen Charakter, wenn daran sich mit v. 33 ein Rat im Sinne der Ars amandi schliesst, in welcher Weise der Gegner sich seinen Sieg sichern könne. Was zur Herstellung der ächten Lesart versucht worden ist, liegt durchgängig in derselben Richtung: der Imperativ ist beibehalten, der Fehler gesucht in semel ire. Ich schlage vor: semel ira redibit, von der Leidenschaftlichkeit Cynthias ver- standen, die ja ein Charakterzug derselben ist. Mit dieser Voraussagung stimmt vollkommen als Begründung: In- vidiam quod habet non solet esse diu.


