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schriftlich so gesichert, dass ohne Not nicht geändert werden darf; auch bieten die versuchten Aenderungen nichts Annehmbares. Lachmann setzt nach restat ein Fragezeichen, ergänzt dazu: videte, quid opponat, erklärt dann restat mit resistit und will mit qui restitit einen treulosen Verehrer bezeichnet finden. Das heisst doch dem Leser zu viel zumuten. Hertzberg erklärt Huic(Cynthiae) alter quaeritur, qui restat. Das hiesse doch: sie sucht schon längst, worüber sie bereits verfügt; jedenfalls wäre qui restat müssig. Ich sollte denken, das Wort desertae im vorhergehenden Verse weist mit Bestimmtheit darauf hin, dass mit qui restat im Gegensatz dazu derjenige bezeichnet ist, welcher (Cynthia) treu geblieben ist. Das Distichon steht im Gegensatz zu der im vorangehenden gegebenen Lehre. „Da man euch treulos verlässt, so sollte der Schaden euch klug machen;(aber) sogar für mich(huic), der treu bleibt, wird schon längst ein anderer gesucht. Da du Thörichte an dem ersten(gesuchten Nebenbuhler, nämlich Panthus) deine Erfahrung gemacht hast, so wird es deine Schuld sein, wenn du weitere Enttäuschung erfährst“. Das letzte Distichon
Nos quocunque loco, nos omni tempore tecum Sive aegra pariter sive valente sumus
dürfte diese Erklärung noch bestätigen.
II, 22, 23 u. 24a(L. III, 14—16).
Diese Elegieen dürften eine befriedigende Erklärung nur zulassen, wenn man sie in ihrer gegenseitigen Be- ziehung auffasst. Scaliger hat sie mit Ausnahme der letzten drei Disticha als ein Gedicht behandelt, wie er denn auch sonst Lieder, welche auf eine Situation gehen, vereinigt hat. Die Scheidung in drei Elegieen durch Lachmann ist insoweit angenommen, dass über 22, 43— 50 noch eine Meinungsverschiedenheit herrscht, indem er diese Verse, doch unter Annahme einer Lücke nach 50, zu El. 23 zieht, während bei Haupt, Jakob und L. Müller


