Aufsatz 
Beiträge zur Erklärung des Propertius / von Professor J. Hetzel
Entstehung
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die in II., 6 enthaltenen mindestens gleichkommen. Denn dass durch genaue Bezeichnung der Wohnung in v. 2 Cynthia kenntlich gemacht sei, ist zweifelhaft, da an Stelle des unerklärten Tarpeiae ein allgemeineres Attribut (romanae, patriciae oder dergl.) gestanden haben kann.

Ueber das Distichon v. 12 u. 13

Nec tamen illa suae revocatur parcere famae, Turpior et saecli vivere luxuria,

welches trotz des unerträglichen Missstandes, dass in v. 13 has über dieses Distichon hinweg auf noctes in v. 9 bezogen werden muss, Otto mit L. Müller an seiner Stelle halten will, habe ich mir folgende Ansicht gebildet. Dass es von Properz herrührt, scheint die eigentümliche Diktion zu beweisen. An den Schluss, wie Lachmann und Haupt wollten, gesetzt, erscheint es als mattes Anhängsel. Es ist also wohl ein Fragment, für das man eine Stelle suchte und es darum zu dem Distichon v. 9 u. 10, dessen Sinn verwandt ist, hinzuschrieb, hier so oberflächlich verfahrend, wie an zahlreichen anderen Stellen.

I., 20(L. 21), 29 u. 30. Die handschriftlich fest- gestellte Lesart ist:

Ille sub extrema pendens secluditur ala Et volucres ramo submovet insidias.

v. 30 ist schlechterdings unverständlich. Burmann hebt die Dunkelheit der Stelle hervor und bemerkt, dass weder Vulpius noch Passerat eine befriedigende Erklärung von secluditur gelungen sei. Dass man in diesem Worte die Verderbnis der Stelle suchen zu müssen glaubte, zeigen sowohl die abweichenden Lesarten der minder- wertigen Handschriften als auch die bei Burmann ange- führten Herstellungsversuche. Er entscheidet sich für einen von mehreren Verbesserungsvorschlägen von N. Heinsius: