Aufsatz 
Zur Erklärung des Propertius / Hetzel
Entstehung
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C. Vertheilung der Lehrgegenstände nach den Klassen.

r Im. m. W. v. VI Lehrstunden. Lehrstunden. Lehrstunden. Lehrstunden. Lehrstunden. Lehrstunden.

Religion....... 2 2 2 2 3 3 Deutsch. 3 2 2 2 3 3 Latein....... 8 10 10 10 9 9 Griochisch...... 6 6 6 ſu 4) Französisch.... 2 2 2 2 3 Geschichte und Geographie 3 3 3 3 2 2 Mathematik..... 4 4 3 3 3 4 Naturgeschichte 2 1(i. S.) 2 2 PhySIK....... 2 1 Zeichnen...... 2 2 2 Schreiben...... 3 3 Gesang....... 2 2 2 2 2 2 Summe der Lehrstunden. V 32 32 32 32 32 30

II. Auszüge aus den Verfügungen der vorgesetzten Königl. Behörden.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 24. Juni 1875, die Aufbewahrung der schrift- lichen Arbeiten der Schüler auf drei Jahre betreffend.

Erlass des Cultusministeriums vom 14. October, das Mass der häuslichen schriftlichen Ar- beiten der Schüler betreffend.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 2. November, Remunerationserhöhung des Lehrers Vogt als Rendanten betreffend.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 12. November, wonach der Bau einer Aula nebst Turnhalle vom Herrn Cultusminister genehmigt ist, und voraussichtlich im Frühling 1876 in Angriff genommen werden wird.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 20. November, die Genehmigung des Ent- wurfs der Schulgesetze betreffend.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 14. December, die Ausstellung der Zeug- nisse für den einjährigen freiwilligen Militärdienst betreffend.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 3. Januar 1876, wonach dem Gymnasiallehrer Kegel die Erlaubniss ertheilt wird, als Pfleger des germanischen Museums zu fungiren. Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 17. Januar, die Erhebung von Gebühren für Abgangszeugnisse betreffend.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 15. Februar, wonach die Caution des Ren- danten auf 600 Mark erhöht wird.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 17. Februar, die Gedenkfeier am hundert- jährigen Geburtstag der Königin Luise betreffend.

Rescript Königl. Provinzialschulcollegiums vom 23. Februar, wonach die Remuneration für den Bibliothekar auf 50 Thaler erhöht wird.