Aufsatz 
Der allgemeine Lehrplan der Realschule
Entstehung
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mittheilen, die ſich unmittelbar verwerthen laſſen, berichtigen und der Ueberzeugung Eingang verſchaffen, daß gerade dann nicht für die Schule, ſondern für das Leben gelernt und ein höherer Grad von Brauch⸗ barkeit erreicht wird, wenn die für die Zwecke des Lebens nöthigen Kräfte ihrem Weſen und ihrer Beſtim⸗ mung nach an und für ſich ſelbſt ausgebildet werden. Die Schule dient dem Leben und achtet auf ſeine Anforderungen, das beweiſt die Exiſtenz gerade der Realſchulen und die Einrichtung ihres Lehrplans: aber ſie hat es mit der Jugend zu thun und kann bei ihr zu der Bildung, welche die einzelnen Berufs⸗ arten erfordern, nur den allgemeinen und dauernden Grund legen wollen. Alle Berufsbildung muß ſich auf freie menſchliche Bildung des Geiſtes und des Gemüths gründen.

Zu der Beſonderheit des Begriffs der Realſchulbildung gehört, daß ſie vorzugsweiſe auf das Objective und Poſitive gerichtet iſt und deſſen Aneignung fordert. Es kommt daher für das Gedeihen der Regllehranſtalten alles darauf an, daß ſie dies richtig verſtehen und der Gefahr ausweichen, welche in der Beſchäftigung mit dem Reichthum des realen Lebens und mit empiriſchem Wiſſen liegt, wenn dabei nicht die Erkenntniß geſchärft wird, daß der tiefere Grund alles Realen in dem geiſtigen Gehalt und Werth der Dinge liegt, und daß die ſichtbare und ſinnliche Welt auf der unſichtbaren und geiſtigen ruht. Daß der Menſch die Herrſchaft über die Erde ſich aneigne und die Kräfte der Natur ſich unterthan mache, gehört zu ſeiner gottgeordneten Beſtimmung und Ehre. Der Unterricht der Realſchule ſoll an ſeinem Theil dazu helfen, daß in dem heranwachſenden Geſchlecht die Befähigung, dieſer Beſtimmung zu entſprechen, ausgebildet werde; aber er ſoll es demſelben zugleich zum Bewußtſein bringen, daß die Aufgabe des Lebens darin nicht beſchloſſen iſt, und durch die befreiende Macht wahrer Bildung ihm einen Schutz gegen die geiſtige Unfreiheit gewähren, zu welcher eine falſche Auffaſſung der großen Auf⸗ gabe führt.

Der eigenthümliche Vorzug, den die Realſchule erſtrebt, beſteht darin, daß ſie bei ihren Zöglingen den Sinn bildet und ſchärft, die Dinge der Anſchauung richtig zu beobachten und aufzufaſſen, und in der Mannichfaltigkeit derſelben das Geſetz zu erkennen, daß ſie daher namentlich in den mathematiſchen und Naturwiſſenſchaften und im Zeichnen mehr erreicht, als den Gymnaſien vorgeſetzt iſt, auch mit den gegenwärtigen Culturzuſtänden eine nähere Bekanntſchaft vermittelt. Dies wird aber nur dann ein wahrhafter Vorzug ſein, wenn bei den Zöglingen der Realſchulen zugleich ein wiſſenſchaftlicher Sinn geweckt und ihre Kenntniß des Stoffs begleitet iſt von Achtung vor der Wiſſenſchaft und von der Erkenntniß deſſen, was alles Leben trägt und zuſammenhält.

Der Lehrcurſus der Realſchule ſchließt für die meiſten Schüler, welche ihn durchmachen, die wiſſen⸗ ſchaftliche Vorbildung ab: das Gymnaſium weiſt über ſich hinaus auf die Univerſität, wo die Mehrzahl der Gymnaſialabiturienten die wiſſenſchaftliche Vorbereitung für den künftigen Beruf fortſetzt. Es ergibt ſich hieraus die Nothwendigkeit, daß in dem Realſchüler, weil er die Univerſität nicht vor ſich hat, vor ſeinem Eintritt in den praktiſchen Beruf oder in eine Fachſchule, um ſo mehr das Intereſſe und die Fähigkeit zu ſelbſtändiger wiſſenſchaftlicher Fortbildung geweckt werde, z. B. für den künftigen Archi⸗ tekten in der Alterthumskunde, für den Bergmann in der Geognoſie u. ſ. w. Dieſe Aufgabe wird die Schule aber nur in dem Maße erfüllen können, als ſie nicht blos Kenntniſſe für den Gebrauch, ſondern ächt wiſſenſchaftliche Bildung mittheilt, wodurch auch dem ſpäteren Berufsleben eine höhere Weihe geſichert wird.

Aus demſelben Grunde hat die Realſchule, je früher ſie ihre Zöglinge den Anforderungen und Bewegungen des öffentlichen Lebens übergeben muß, deſto ernſtlicher der Pflicht zu genügen, ſie mit allem dem bekannt und vertraut zu machen, was in allem Wechſel der Erſcheinung das Bleibende und Unver⸗