Aufsatz 
Der allgemeine Lehrplan der Realschule
Entstehung
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1. Allgemeine Aufgabe der Realſchulen.

(Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung vom 6. October 1859.)

Die Realſchulen haben die Aufgabe, eine wiſſenſchaftliche Vorbildung für die höheren Berufsarten zu geben, zu denen akademiſche Facultätsſtudien nicht erforderlich ſind. Für ihre Einrichtungen iſt daher nicht das nächſte Bedürfniß des praktiſchen Lebens maßgebend, ſondern der Zweck, bei der dieſen Schulen anvertrauten Jugend das geiſtige Vermögen zu derjenigen Entwickelung zu bringen, welche die nothwendige Vorausſetzung einer freien und ſelbſtändigen Erfaſſung des ſpäteren Lebensberufs bildet. Sie ſind keine Fachſchulen, ſondern haben es, wie das Gymnaſium, mit allgemeinen Bildungsmitteln und grundlegenden Kenntniſſen zu thun. Zwiſchen Gymnaſium und Realſchule findet daher kein principieller Gegenſatz, ſondern ein Verhältniß gegenſeitiger Ergänzung Statt. Sie theilen ſich in die gemeinſame Aufgabe, die Grundlagen der geſammten höheren Bildung für die Hauptrichtungen der verſchiedenen Berufsarten zu gewähren. Die Theilung iſt durch die Entwickelung der Wiſſenſchaften und der öffentlichen Lebensver⸗ hältniſſe nothwendig geworden, und die Realſchulen haben dabei allmählich eine coordinirte Stellung zu den Gymnaſien eingenommen.

Während den Gymnaſien zur Erreichung des Zwecks überwiegend das Studium der Sprachen, und vorzugsweiſe der beiden claſſiſchen Sprachen des Alterthums, und demnächſt die Mathematik dient, legen die Realſchulen nach ihrer mehr der Gegenwart zugewandten Richtung ein größeres Gewicht auf eine wiſſenſchaftliche Erkenntniß der objectiven und realen Erſcheinungswelt und auf die Beſchäftigung mit der Mutterſprache, ſo wie mit den Sprachen der beiden wichtigſten neueren europäiſchen Culturvölker. Weil aber das Gegenwärtige nur aus ſeiner vorangehenden Entwickelung, deren Reſultat es iſt, begriffen werden kann, ſo wird der Unterricht der Realſchule das hiſtoriſche Element überall zu berückſichtigen haben; und weil Kenntniſſe und geiſtige Bildung nur auf der Grundlage religiöſer und nationaler Lebens⸗ beſtimmtheit zu voller Wirkſamkeit gelangen können, ſo wird religiöſe und volksthümliche Unterweiſung und Bildung den Charakter auch der Real⸗ und der höheren Bürgerſchulen weſentlich mitzubeſtimmen haben. Sie ſind eben ſo wie die Gymnaſien vor allem deutſche und chriſtliche Schulen.

Nur in dem Maße, in welchem die Aufgabe der allgemeinen und der ethiſchen Bildung von der Real⸗ und höheren Bürgerſchule erkannt und gelöſt wird, kann ſie die irrige Vorſtellung, ſie vermöge und wolle raſcher und leichter als das Gymnaſium für den praktiſchen Lebensberuf vorbereiten und Kenntniſſe