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des Lehrgangs und der Lehrziele der Realſchule zu Gebote ſtehe. Dem Lehrplan ſind die Beſtimmungen über die allgemeine Aufgabe der Realſchulen, wie ſie in der hier noch nicht in weiteren Kreiſen bekannten Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung vom 6. October 1859 aufgeſtellt ſind, vorangeſchickt, und ſodann ein Verzeichnis der den anerkannten Realſchulen zweiter Ordnung zuſtehenden Berechtigungen, ſowie die Schulnachrichten vom Jahr 1867—1868 beigegeben.
Hanan im März 1868.
Dr. C. Herwig.


