Vorwork.
Die hieſige Realſchule hat mit der ihr unter dem 30. October v. J. von Sr. Excellenz, dem Herrn Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten ertheilten Anerkennung als Realſchule zweiter Ordnung einen neuen Lebensabſchnitt begonnen.
Ihres Begriffs und ihrer Aufgabe war ſie ſelbſt ſich längſt ſchon klar bewußt und hatte ſow ol in der Lehrverfaßung, als in den äußeren Einrichtungen ihre Idee ſoweit ausgeprägt, daß es weſentlicher Veränderungen— die Einführung der lateiniſchen Sprache ausgenommen— nicht bedurfte, um ſie in die gleichartigen höheren Lehranſtalten der alten Provinzen einzureihen.
Eine Unklarheit lag aber in der bisher ihr angewieſenen oder, beßer geſagt, angemutheten Stellung, in den Anſichten über ihr Verhältnis zu den übrigen Bildungsanſtalten, und in der Art ihrer Einordnung in den Geſamtorganismus des Schulweſens.
Dieſe Unklarheit iſt jetzt gehoben. Durch höhere Anordnungen iſt ihre Stellung, ihre Aufgabe und ihr Ziel klar beſtimmt, und neben ihren eigenen Kräften ſind ihr wirkſame Mittel verliehen, zu dieſem Ziel zu gelangen. Die Erreichung desſelben iſt nicht mehr, wie früher, ſo ganz der Willkür ihrer Zoglinge anheimgeſtellt. In den an feſte Ziele geknüpften Berechtigungen iſt denſelben ein Antrieb gegeben, ihren Bildungsgang zu einem beſtimmten Abſchluß zu bringen und die ganze bildende Kraft des Unterrichts auf ſich wirken zu laßen. Und dies iſt es, was der Realſchule eine neue Entwickelungs⸗ periode eröffnet.
Bei dem Eintritt in dieſes neue Stadium erſcheint es angem eßen, in den nachfolgenden Blättern den allgemeinen Lehrplan der Anſtalt mitzutheilen, damit Allen, denen ein Einblick in die inneren Ein⸗ richtungen der Anſtalt erwünſcht ſein kann, insbeſondere den Eltern unſerer Schüler, eine nähere Kenntnis


