II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1) Verfügung Kgl. Prov.-Schulk. vom 15. März 1890: Der Herr Minister hat dem Oberlehrer Dr. Wolff das Prädikat„Professor“ verliehen.(Im vorigen Programm nicht mehr mitgeteilt.)
2) Ministerialerlaſs vom 3. April 1890: Eine Anweisung zur Ausführung der Lauf- übungen im Turnunterricht wird mitgeteilt.
3) Kgl. Prov.-Schulk. vom 24. April 1890: Im Auftrage des Herrn Ministers wird ein Druckexemplar von der neuen„Ordnung der praktischen Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen“ vom 15. Marz d. Js. übersandt.
4) Ministerialerlaſs vom 14. Mai 1890: Zufolge Allerhöchster Bestimmung werden sieben Exemplare der im Jahre 1851 auf die Enthüllung des Denkmals Friedrichs des Groſsen in Berlin geprägten groſsen Medaille in Bronze und fünf Exemplare der aus gleichem Anlaſs geprägten kleinen Medaille Königlichem Prov.-Schulkollegium überwiesen als Prämien für solche Gymnasial-Abiturienten, welche sich durch ihre Kenntnis der vater- ländischen Geschichte besonders hervorgethan haben. Die Aushändigung an die für würdig befundenen Abiturienten dieses Schuljahrs hat am 31. Mai, als dem Tage zu erfolgen, an welchem 150 Jahre seit dem Regierungsantritt Friedrichs des Groſsen verflossen sind.
5) Kgl. Prov.-Schulk. vom 29. Mai 1890: In Gemäſsheit des unter 4 gedachten Ministerialerlasses wird auf den Vorschlag des Direktors eine groſse Medaille für den Abiturienten Henry Erlanger und eine kleine für den Abiturienten Karl Dietze übersandt.
6) Ministerialerlaſs vom 6. Juni 1890: In Rücksicht auf den Nutzen einer maſsvollen Verwertung des Zeichnens für die meisten Unterrichtsgegenstände höherer Schulen ist diese Seite des Anschauungsunterrichts thunlichst zu fördern.
7) Nach einem Ministerialerlaſs vom 20. Juni 1890 ist bei der Versetzung nach Prima bezügl. der Offiziersaspiranten mit besonderer Strenge zu verfahren.
8) Ministerialerlaſs vom 27. Dezember 1890: In Abänderung der bez. Bestimmungen der Ordnung der Entlassungsprüfung vom 27. Mai 1882 wird angeordnet, daſs 1) der lateinische Aufsatz, 2) die Ubersetzung in das Griechische bei der Versetzung in die Prima schon für den nâchsten Reife-Prüfungs- bezw. Versetzungstermin allgemein in Wegfall kommen.


