im Unmut nicht säuberlich mit dem ihm aufgenötigten Personal umgegangen sein. Natürlich war er infolgedessen bei seinen Untergebenen nicht beliebt, die sich ihrerseits höheren Orts beklagten, so dass ihm gelegentlich in einer amtlichen Mitteilung eine bessere Behandlung seiner Untergebenen anempfohlen wurde. Doch wurde dieser Verweis gleichzeitig wieder gemildert durch anerkennende Worte über seine Tüchtigkeit und„vorzüglichen Talente trotz vorgekommener Vernachlässigungen“, die aber von der Regierung selbst mit„beson- deren Verhältnissen“ entschuldigt werden. Unter letzteren wird wohl die Uberbürdung H.s durch Heranziehung zu den mannigfachsten Amtern gemeint sein. Jedes Jahr brachte ihm eine Erweiterung seiner Thätigkeit. So wurde er 1816 zum Regierungskommissar bei den trigonometrischen Arbeiten ernannt, welche preussische Offiziere zur Feststellung der Landes- grenzen vornahmen. In demselben Jahre wurde er von seiner Regierung aufgefordert, seine Ansicht über die Ausführung der Schwalbacher Strasse zu âussern und einen Bauplan vor- zulegen. Der im Juni 1817 fertiggestellte Plan wurde genehmigt und II. mit den Vor- bereitungen zu dem Bau der Strasse beauftragt. Noch vor der Ausführung dieser Arbeit hatte er Ende Januar 1817, einer Aufforderung des Stadtdirektors Raht entsprechend, einen Façadenriss für die künftigen Häuser der Schwalbacher Strasse vorgelegt.
Nach Beendigung seiner Funktionen als Regierungskommissar bei den vorerwähnten trigonometrischen Arbeiten preussischer Offiziere hatte II. Ende 1816 seine gewohnte Thätigkeit wieder übernommen, und schon harrte seiner eine neue Aufgabe. Am 31. Nàrz 1817 wurde ihm die Aufsicht über die Plan-Kammer und das topographische Bureau übertragen mit der Beifügung, dass er Beisitzer des Baupolizeiamts bleibe.
So hatte sich an das Hauptamt I.' eine ganze Reihe von Nebenämtern angeschlossen, die er keineswegs bloſs dem Namen nach verwaltete. In erster Linie aber war er Biblio- thekar der Landesbibliothek, die erst mit seiner Berufung nach Wiesbaden in die Erschei- nung tritt. Wie wir aus dem Aufsatz v. d. Lindes sehen, bestand„seit dem Jahre 1808 eine kleine Regierungsbibliothek für die Beamten Nassaus. Sie trat aber erst durch eine Bekanntmachung des Herzoglich Nassauischen Staats-Ministeriums vom 12. Oktober 1813 an die Offentlichkeit“. Zunächst war dieselbe nur dem Gebrauch der nassauischen Staats- beamten vorbehalten und an drei Tagen der Woche von 10— 12 und 2—5 dem p„literärischen“ Publikum geöffnet. Es ist nun ein Hauptverdienst II.s, diese Bibliothek in richtiger Er- kennung ihrer Bestimmung weiteren Kreisen dadurch zugänglich gemacht zu haben, dass er ein Lesezimmer einrichtete, zu dem„nicht allein die Staatsdiener Zutritt hatten, sondern auch jeder gebildete Freund der Literatur, der die Gesetze des gesellschaftlichen Anstandes kennt und ehrt“. Interessant ist der Paragraph 12 der von H. entworfenen„Vorschriften über den Zweck, die Einrichtung und den Gebrauch der öffentlichen Bibliothek zu Wiesbaden“ vom 1. November 1814, in dem es heisst:„Schliesslich wäre es zu wünschen, dass die das Bibliothekszimmer besuchenden Personen stillschweigend übereinkämen, die jederzeit Störung verursachenden allgemeinen Höflichkeitsbezeugungen der nôtigen Stille und Auf-
merksamkeit der Leser gegenseitig aufzuopfern“.


