Aufsatz 
Fischenich und Charlotte von Schiller. Aus ihren Briefen und andern Aufzeichnungen
Entstehung
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1814 37

haben; und ich ſegne das Schickſal daß es mich noch erleben läßt, die Bande die unwürdig uns feſſelten gelöſ't zu ſehen ꝛec. Meine Mutter iſt geſund und hat ein glückliches Alter; meine Caroline iſt jetzt bei ihr. Emilie iſt meine bleibende Geſellſchaft bis jetzt. Leben Sie wohl. Alles Gute ſei mit Ihnen und meine innigen Wünſche für Ihr Wohl! Schreiben Sie mir bald, ich bitte recht ſehr.

Weimar, den 6. April 1814. Charlotte Schiller.

Nach Napoleon's Rückkehr von Elba hatte man ſich auf dem Wiener Kongreß über die Theilung der wiedergewonnenen Lande geeinigt. Die deutſchen Fürſten nahmen Beſitz von den ihnen zugefallenen Territorien. Am 5. April wurden die Patente veröffentlicht, worin der König von Preußen von den Landſchaften am Rhein Beſitz ergreift. Vom ſelben Tage iſt ſeine Anſprachean die Einwohner der mit der preußiſchen Monarchie vereinigten Rheinländer. Es heißt darin unter Anderm:Ich werde Euch nicht durch die öffent⸗ lichen Abgaben bedrücken. Die Steuern ſollen mit Eurer Zuziehung regulirt und feſtgeſtellt werden, nach einem allgemeinen, auch für meine übrigen Staaten zu entwerfenden Plan. Die Militärverfaſſung wird wie in meiner ganzen Monarchie nur auf die Vertheidigung des Vaterlandes gerichtet ſein; und durch die Organiſation einer angemeſſenen Landwehr werde ich in Friedenszeiten dem Lande die Koſten der Unterhaltung eines größern ſtehenden Heeres erſparen. Fünf Wochen ſpäter ſollte die Huldigung der Rheiniſchen Abgeordneten ſtattfinden.

Die Huldigungsdeputirten verſammelten ſich in Aachen. Einſtimmig wählten ſie Fiſchenich zu ihrem Wortführer. Am feſtlichen Tage, 15. Mai 1815, nachdem der Generalgouverneur Geh. Staatsrath Sack die erſte Anſprache gehalten, trat er aus der Verſammlung hervor, ſtellte ſich vor des Thrones Mitte, auf deſſen oberſten Stufen die Commiſſarien des Königs ſtanden, und antwortete im Namen der Deputirten. Er begann damit, wie feierlich, wie bedeutungsvoll dieſer Tag ſei, wie ſich alle Wünſche vereinigten und in dem einzigen ſich auflöſten: Sicherheit, Gerechtigkeit und Friede.Noch ehe ein Wunſch zum Thron gelangte, fuhr er fort,eilt ein guter und gerechter König, die Gemüther über ihr künftiges Loos zu beruhigen. Huldreich tritt der verehrte Monarch unter uns, die königliche Rechte uns reichend; und wie ein vielgeliebter Vater zu ſeinen Kindern ſpricht, ladet er uns ein, ihm mit Vertrauen entgegen zu kommen, indeß er uns ſchon zuvorgekommen iſt. Wer ſollte nicht vertrauen, wenn das redlichſte Gemüth zu redlichen Herzen ſpricht; wenn ein erhabener Fürſt ſich ſeines hohen Ranges gleichſam begibt und nur dem Drang des edelſten Herzens folgt, das kein höheres kein anderes Glück kennt als das ſeiner Völker ꝛc. Er wird das königliche Wort erfüllen, das er zu den neuvereinigten Völkern ſprach: Ihr werdet gerechten und milden Geſetzen gehorchen; Eure Religion, das Heiligſte was dem Menſchen angehört, werde ich ehren und ſchützen; die Steuern werden mit Eurer Zuziehung regulirt und feſtgeſtellt werden.

Er hob hervor, wie in Preußen die Rechtspflege ſeit langer Zeit der Stolz der Nation und wie man einer weiſen Verwaltung ſich rühme; und ſagte dann namentlich Folgendes:Die Verwaltung des Staats⸗ vermögens iſt als muſterhaft anerkannt. Kein Zweig der innern Adminiſtration erheiſcht, beſonders in unſern Tagen wo dieſe Sorge faſt alle übrigen verſchlingt, eine ſo angeſtrengte ununterbrochene Sorgfalt als dieſer. Von der größten Wichtigkeit für das öffentliche Intereſſe, greift die Finanzverwaltung zugleich in alle Ver⸗ hältniſſe des Privatwohls ein, das überhaupt jetzt mehr als jemals mit dem Wohl des Ganzen auf's innigſte verſchlungen iſt. Nirgends iſt es ſchwieriger, die allgemeine Wohlfahrt mit der beſondern, den Vortheil des Staats mit dem des einzelnen Bürgers zu vereinigen; nirgends ſchwieriger, den allgemeinen Willen im Wider⸗ ſtreit der ſich durchkreuzenden Intereſſen herauszufinden und rein auszuſprechen. Daher haben die Gemeinden das Recht ſich ſelbſt zu beſteuern, von jeher als ihr vorzüglichſtes Recht, als die Schutzwehr aller übrigen angeſehen. Der König, der es nicht unter ſeiner Würde hält, auf dem Thron das erſte Beiſpiel einer weiſen Haushaltung zu geben, deſſen Gerechtigkeit wir vertrauen können, ſieht es gleichwohl ein, wie nothwendig die Mitwirkung des Volkes ſei bei dieſem Hauptzweige der Staatsverwaltung. Was das Volk(durch ſeine Repräſentanten) über ſich ſelbſt beſchließt, darin kann ihm nicht Unrecht geſchehen; und jede Laſt und jede Steuer die es als nothwendig anerkennt, die es ſich ſelbſt auferlegt, wird zur freiwilligen Gabe, und darum weniger empfunden. Was das Volk mit Willen thut und freier Hingebung, erhöht ſeinen Muth, verſtärkt