Aufsatz 
Fischenich und Charlotte von Schiller. Aus ihren Briefen und andern Aufzeichnungen
Entstehung
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Hinſichtlich des einjährig freiwilligen Militärdienſtes glauben wir für das nächſte Schuljahr darauf aufmerkſam machen zu müſſen, daß diejenigen, welche im Jahr 1873 militärpflichtig werden, alſo im Jahr 1853 geboren worden, den vollen Anforderungen entſprechen, alſo mindeſtens ein ganzes Jahr mit gutem Erfolge die Secunda eines Gymnaſiums beſucht haben müſſen(d. i. Reife für Oberſecunda).

VI. Schluß des Schuljahres.

1) Die öffentlichen Prüfungen werden in der Aula des Gymnaſiums in folgender Weiſe gehalten: Mittwoch den 16. Auguſt, Vormittags von 912 Uhr: VI und V; 16. Nachmittags 3 5 IV; Donnerstag, 18. Vormittags 9 12 III und IIb; 18. Nachmittags 3 5 II; Freitag M9. Vormittags 10 12 Ib;. 2) Die Schlußfeier und Preisvertheilung wird Samstag den 19. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, nach vorher⸗ gegangenem feierlichem Gottesdienſte, im Akademieſaale des Schloſſes in folgender Weiſe gehalten: 1) Geſang: Aus Pſalm 24.Hoch thut euch auf. Muſik von Chr. v. Gluck. 2) Declamationen der Schüler in verſchiedenen Sprachen. 3) Geſang: Wanderluſt.Wohlauf, es ruft der Sonnenſchein, v. Tieck. Mel. v. Mozart. 4) Vorträge der Schüler nach eigener Ausarbeitung: a. Jakob Weismann(Unterprimaner):Non datur ad Musas currere lata via b. Friedrich Dienſt(Abiturient):Die dunkle Zukunft. 5) Geſang: Aus Schiller's Glocke.Holder Friede. Mel. von Romberg. 6) Anrede des Directors, mit Entlaſſung der Abiturienten. 7) Breisvertheilung.

VII. Beginn des neuen Schuljahres.

Für den Beginn des neuen Schuljahres iſt folgende Anordnung getroffen. Am 29. und 30. September werden Vormittags unter entſprechender Mitbetheiligung der Klaſſenführer von 912 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler unter Vorlegung des Geburtsſcheines und letzten Schulzeugniſſes von der Direction im Conferenzzimmer entgegen⸗ genommen Am». October werden von Morgens 8 Uhr an die Prüfungen der neuangemeldeten und der Behufs der Aſcen⸗ ſion noch nachzuprüfenden Schüler abgehalten. Am 3. October wird das Schuljahr Morgens 8 Uhr durch einen feierlichen Gottesdienſt in der Gymnaſialkapelle eröffnet. Als Normaljahr für die Aufnahme neuer Schüler gilt das zurückgelegte zehnte Lebensjahr. Diejenigen, welche in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, müſſen, außer den ihrem Alter entſprechenden Religions⸗ kenntniſſen, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen, ſowie Kenntniß der vier Species in ganzen unbenannten und benannten Zahlen beſitzen. Anderweitige Kenntniſſe werden durchaus nicht verlangt; um ſo mehr muß darauf gehalten werden, daß die genannten Elementar⸗Kenntniſſe, oder vielmehr, was nicht genug hervorgehoben werden kann, Elementar⸗ Uebungen, in entſprechendem Maße vorhanden ſind. Ob ſie vorhanden, können bei ſo klaren Anforderungen am beſten die⸗ jenigen Anſtalten überſehen, woraus der Schüler zum Gymnaſium übergeht; es wird daher immer mit Dank anerkannt werden, wenn dieſelben in dem betreffenden Schulzeugniſſe unter einer beſonderen Rubrik die Befähigung für Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums durch ein Prädikat bezeichnen wollten, wodurch denn auch die Eltern der nicht Befähigten frühzeitig von der Anmeldung zum Gymnaſium abgemahnt würden.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Bone.