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zum guten Rufe, oder zu einem klugen Verhalten und überhaupt zur Glückſeligkeit irgend etwas wirk⸗ ſamer beitrage als die Tugend und ihre Theile, und der Gerechte ſowohl bei den Göttern, wie bei den Menſchen im Vortheil ſei, der Ungerechte aber gleich den angeköderten Thieren den anfänglichen Gewinn und Genuß bald genug ſchwer zu büßen habe4⁰⁵). Und was für das menſchliche Leben im allgemeinen, gilt in noch höherem Grade für das politiſche.„Es geziemt den Staaten“, ſagt er 50), „weit mehr als den einzelnen die Tugend zu üben und das Laſter zu fliehen; denn ein gottloſer und ſchlechter Menſch kann vielleicht ſterben, ehe er für ſeine Vergehungen gebüßt hat, die Staaten aber haben, weil ſie unſterblich ſind, von den Göttern ſowohl als von den Menſchen ihre Strafe zu erleiden.“ Und an einer anderen Stelles¹):„Nichts iſt für wichtiger zu halten als das Recht; denn ich ſehe, daß darum die Geſetze gegeben ſind, daß die edlen und tüchtigen Männer darin ihre Ehre ſetzen und die wohl verwalteten Staaten darauf ihr eifrigſtes Streben richten. Ich ſehe ferner, daß die Kriege, welche vormals geführt worden ſind, nicht den Streitkräften, ſondern dem Recht entſprechend ihr Ende gefunden haben, überhaupt daß das Leben der Menſchen durch Schlechtigkeit zu Grunde gerichtet, durch Tugend aber erhalten wird. Darum darf den Muth nicht verlieren, wer für das Recht den Kampf zu beſtehen übernimmt, denn er hat an ihm den ſtärkſten Bundesgenoſſen; verzagen aber muß, wer gewaltthätig handelt und das Glück nicht mit Maß zu ertragen weiß.“
Natürlich finden dieſe ſittlichen Grundſätze ihre ganz beſondere Anwendung auf die bundesgenöſſiſche Politik. Wo ſchwächere Staaten ſich an ſtärkere angelehnt haben und den letzteren eine hegemoniſche Stellung eingeräumt iſt, ſoll das Verhältniß kein tyranniſches, ſondern geſetzlich geregelt und auf die Grundlage der Gleichheit und Gerechtigkeit baſiert ſeins²). Der leitende Staat hat die königliche Auf⸗ gabe für das Glück der Völker zu ſorgen, an deren Spitze er geſtellt iſtss); wo er die Bahn der Herrſcherwillkür beſchreitet, wird er die Folgen derſelben an ſich erfahren, da ſie in ihrem Weſen den Buhlerinnen ähnlich iſt, welche zwar Liebe zu ſich erwecken, aber jeden zu Grunde richten, der Umgang mit ihnen pflegtô4²). In despotiſche Bahnen aber wird er unausbleiblich gerathen, wenn er ſeine Macht auf Künſte gründet, welche die Zucht des politiſchen Lebens auflöſen, und ſeine Herrſchaft nach einer Richtung hin entwickelt, die erfahrungsmäßig den Charakter des Herrſchenden verdirbtos).
Wenn ſich eine helleniſche Macht nun aber an griechiſchen Staaten ſo wenig vergreifen darf, wie der Gottesfürchtige an den Weihgeſchenken in den Tempeln, ſo iſt unter den Kriegen andererſeits der nothwendigſte und gerechteſte derjenige, welcher in Verbindung mit allen Menſchen gegen die Wildheit der Thiere, und demnächſt jener, der von den verbündeten Hellenen gegen die Barbaren geführt wird, die ihre natürlichen und angeſtammten Feinde ſindb). Einen ſolchen Krieg muß man dem Frieden vor⸗
49) Symm. 8 17. 31— 35. 63. 30) Symm.§. 119— 120. 51) Archid§. 35— 6. 59.
52) Semm.§ 142(Phil. 80).
53) Symm.§. 91. So verfuhren nach Paneg. 80— 81 die Athener und Lacedämonier in den guten alten Zeiten; ſie glaubten die Hellenen anführen, nicht beherrſchen zu müſſen, wollten lieber ihre Feldherren als Zwingherren, ihre Retter als ihre Dränger heißen, indem ſie die Staaten durch Wohlthaten für ſich ge⸗ wannen, nicht durch Gewaltthaten ſich unterwarfen, indem ſie in einem Leben voller Mäßigung ihre Ehre ſuchten und dieſelben Geſinnungen gegen die Schwächeren hegen zu müſſen glaubten, die ſie von den Stär⸗ keren Fegen ſich ſelbſt beanſpruchten.
54) Symm.§. 103. Wir dürfen uns übrigens nicht wundern, wenn Iſokrates im Widerſpruch mit dem Sokratiſchen Gundſee des rà abrà repi ri a?rv erer, das Helotenverbältniß der Meſſenier, das er an einer anderen Stelle, Paneg. 131, brandmarkt und ſeinen ſonſtigen Grundſätzen nach verwerfen muß, im Archidamus auch einmal als legitim zu vertheidigen unternimmt, während der Rhetor Alcidamas für die Meſſenier auftritt und jede Knechtſchaft als dem Naturrecht widerſprechend bekämpft, Schol. zu Ariſt. Rhet 1, 13.
55) Es ſind die nautiſchen Künſte gemeint, Panath.§. 115—6, Symm. 102, und die maritime Ent⸗ wicklung, welche die conſervativen Staatsmänner Athens wegen ibres demokratiſierenden Einfluſſes be⸗ kämpften, Roſcher Klio S. 385 Anm. 1. Iſokrates hebt ihre demoraliſierende Wirkung hervor, Symm. 94 fgg. 115(Antid. 64), und faßt ſeine Anſicht in die Warte zuſammen: Apyh daldcrne 49xh 2r, Phil. 61, Symm. 101; vgl. Ariſt. Rhet. III, 11. Auch Platon im Anfang des 4. Buches der Geſetze(und nach zum Penc rep⸗ II. 3— 4) will„die ſalzige und bittere Nachbarſchaft des Meeres“ gemieden wiſſen.
anath.§. 163.
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