Aufsatz 
Zur Geschichte der griechischen Staatswissenschaft : 2. Artikel. Xenophon und Isokrates. - Hippodamus und Phaleas. - Kritischer Nachtrag
Entstehung
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ſchaft ſtehen 35). Es gebührt ihm ferner, wie er an Ehren vor allen hervorragt, in gleicher Weiſe an Tugend und Sittlichkeit alle zu übertreffen; das ſoll er für das ſchönſte Opfer und den wichtigſten Gottesdienſt halten, ſich ſo gut und gerecht als möglich zu beweiſen, und ſeine Meinung über das, was recht iſt, muß feſt und unwandelbar ſein, wie die guten Geſetzess). Dann wird auch die Mo⸗ ralität der Beherrſchten gewinnen; denn der Charakter des Gebieters iſt das Vorbild, nach welchem ſich das ſittliche Leben des Volkes geſtaltet, und das wirkſamſte und bindendſte Geſetz für die Unterthanens?). Der König hat endlich, wie er der Beſte iſt, für die beſten Einrichtungen und Geſetzens), für die beſten, an Tugend und Einſicht ausgezeichnetſten Rathgeber und Beamten), und von Liebe für die Menſchen und das Vaterland erfüllt, für das Beſte des Volkes zu ſorgen. Gut aber wird er das Volk leiten, wenn er die Menge weder übermüthig handeln, noch ſie übermüthig behandeln läßt, ſondern darauf ſieht, daß die Tüchtigſten die Ehrenämter erhalten, und den andern kein Unrecht geſchieht; denn das ſind die erſten und wichtigſten Elemente einer guten Staatsverwaltung¹0). An dieſen hervorſprin⸗ gendſten Sätzen ſeines Regentenkatechismus mag es genügen.

Eingehender als Xenophon behandelt Iſokrates endlich im Panegyricus, Philippus und Symma⸗ chicus¹¹) auch die Grundſätze, nach denen das völkerrechtliche Leben zu regeln iſt. Er theilt, wie es die meiſten thaten¹²), die geſammte Menſchheit in Griechen und Barbaren ein. Die einen ſieht er durch geiſtige Cultur³) und durch Freiheitsſinn44) ausgezeichnet, die anderen auf einer niedrigeren Stufe der Bildung, Geſittung und politiſchen Entwicklung ſtehen4?). Daher unterliegt das internationale Verhältniß der Hellenen zu einander und der Hellenen zu den Barbaren einer principiell verſchiedenen Beurtheilung.

Iſokrates fand die Politik der griechiſchen Staaten in ihren gegenſeitigen Beziehungen durch den Geſichtspunct des Eigennutzes und Intereſſes beherrſchta), und wenn auch innerhalb der privatrechtlichen Sphäre in den einzelnen Gemeinweſen allen eine gleiche Berechtigung zugeſtanden wurde, auf dem völ⸗ kerrechtlichen Gebiete das Recht des Stärkeren als maßgebend anerkannt4*). Er will die ſittliche Norm auch hier zur Geltung bringen und bekämpft zunächſt im allgemeinen die Anſicht der Zeit, daß das Recht mit dem Vortheil im Widerſpruch ſtehe¹s). Es erſcheint ihm als der höchſte Grad des Un⸗ verſtandes zu meinen, daß die Ungerechtigkeit zwar tadelnswerth, aber doch gewinnbringend und für das alltägliche Leben von Nutzen ſei, die Gerechtigkeit hingegen zwar rühmenswerth, aber unvortheilhaft und mehr den anderen förderlich, als denen, welche ſie beſitzen; während doch weder zum Erwerbe, noch

35) An Nik. 8 10. 24, Euag. 41 fgg. 78. 80. 36) An Nik.§. 11.(Nik. 38) 20. 18.

37) An Nik. 8 31, Nik. 37, Dem. 36.

38) An Nik.§. 17.

39) An Nik.§. 14. 16. 53.

40) An Nik.§. 15 16. 21.

41) Der Panegyrikus iſt 380 nach§. 126, der Philippus nach Abſchluß des Philokrateiſchen Friedens,§. 7, aber vor Ende des phociſchen Krieges,§. 50. 54. 74,alſo zwiſchen d. 16. April, und Mitte Juli 346 geſchrieben. Für die genauere Zeitbeſtimmung des Symmachicus liegen keine Data von zwingender Beweis⸗ kraft vor. Die einen verlegen ihn in den Anfang des Bundesgenoſſenkrieges, wie neuerdings wieder um Oncken Iſokrates und Athen im Anhang, die meiſten gegen das Ende desſelben.

42) Platon Pol. 262d. 1

43) Paneg§. 50, Antid. 293 4:Die Athener zeichnen ſich dadurch aus, wodurch ſich die Natur der Menſchen vor den übrigen lebenden Weſen hervorthut, und der griechiſche Stamm vor den Barbaren, nemlich durch eine höbere ideale und redneriſche Bildung. Allerdings will Iſokrates nicht allen Barbaren Erfin⸗ dungsgeiſt und Kunſtfertigkeit abſprechen, Panath. 209.,

44) Phil§. 107:Die Hellenen ſind nicht gewohnt Alleinherrſchaften zu ertragen. 34 4

45) Im Paneg.§. 150 fgg. hebt Iſokrates ihren Mangel an jeglicher üchtigkeit, namentlich ihre mili⸗ täriſche Unfähigkeit(vgl. Phil. 124 6), ihren Knechtsſinn und ihre Gottvergeſſenheit bervor.

46) Phil§ 45:Die Staaten kümmern ſich weder um Feindſchaft, noch um Eidſchwüre oder ſonſt um etwas, außer um das, was ſie für vortheilhaft anſehen; hierfür allein haben ſie Sinn, und darauf verwenden ſie ihren ganzen Eifer..

47) Demoſth. für d. Freih. d. Rbod.§. 29, Iſokr. Symm. 69 eine Anſicht, für die jedoch unſer Schrift⸗ ſteller auch gelegentlich einmal ſelbſt das Wort ergreift im Panath. 117.

48, Plat. Staat 1, 343 b fgg., Alcib. 1, 113 d, Eurip. Beller. Fr. 29.