Aufsatz 
Zur Geschichte der griechischen Staatswissenschaft : 2. Artikel. Xenophon und Isokrates. - Hippodamus und Phaleas. - Kritischer Nachtrag
Entstehung
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ſo fällt ihm doch thatſächlich das Uebergewicht der politiſchen Bedeutung auf das ariſtokratiſche Ele⸗ ment, das er in der Regierung vertreten findet.

Dies ſind die weſentlichſten Momente in ſeiner Darſtellung der wahren Republik. Nun iſt aber auch ein zweiter Fall möglich,daß die Tugend nemlich, auf welche das Staatsleben gegründet ſein muß, zunächſt im Fürſten ihren Sitz hat, daß der Geiſt des Gemeinweſens von ihm ausgeht, und die Vorzüge desſelben auf ſeinen perſönlichen Vorzügen beruhen. Auch dieſer Fall bot ſich den po⸗ linſchen Erörterungen des Iſolrates dar; er hat wie Xenophon außer dem Verfaſſungsideal einen Re⸗ gentenſpiegel aufgeſtellt und die Eigenſchaſten des wahren Herrſchers theils in paräneliſcher, theils in enkomiaſtiſcher Form in der Zuſchrift an Nikokles und im Euagoras entwickelt²s).

Die Monarchie, die urſprünglich unter Hellenen und Barbaren allein gebräuchliche Staatsforms0), war als unverträglich mit dem entwickelten Freiheitsbegriffe vom griechiſchen Boden verſchwunden, oder durch Verfaſſung und Geſetze, wie in Sparta, beſchränkt und ihrem ſpecifiſchen Charakter entſremdets). Sie hatte ihre natürliche und berechtigte Stellung nur noch bei den Barbaren und auf den Grenz⸗ marken der griechiſchen Cultur, wo ein helleniſches Herſchergeſchlecht über ein Volk gebot, das nicht zu gleichem Stamme gehörtes2²). Dies war das Verhältniß der Herakliden in Macedonien und der Aeaciden in Cypern. Den letzteren gelten ſeine Lobſprüche und ſeine Ermahnungen.

Auch hier begegnen wir im weſentlichen denſelben Grundſähen, welche Xenophon aufgeſtellt. Die Königsherrſchaft denn um dieſe handelt es ſich, während die Tyrannis, die ſich auf Gewaltthäligkeit und Mißtrauen gegen alle gründet, nur als eine Krankheitsſorm des Staates anzuſehen iſtss) die Königsherrſchaft, lehrt er, iſt nicht wie ein Prieſteramt, das durch das Los erworben wird, für jeder⸗ mann; ſie iſt unter den menſchlichen Aufgaben die größte und bedarf der meiſten Umſichtsà). Wer einen ſo hohen Beruf und einen ſo ausgedehnten Wirlungskreis hat, wie der König, muß vorzugsweiſe Vernunſt und Wiſſenſchaft ſchätzen und ſich da in vor allen auszuzeichnen ſuchen; denn darauf beruht die Herrſchertüchligkeit, und wie er ſeinen Geiſt gebildet, ſo wird es auch entſprechend um ſeine Herr⸗

keine Appellation eht die Beamten einſetzen, diejenigen unter ihnen, welche ſich vergehen, beſtrafen und über alle zweifelhaften Fälle entſcheiden.

29) Beide Reden ſind nach dem Tode des Euagoras verfaßt, der im Jahre 374 erfolgte; die zweite nach §. 78 ſpäter als die erſte, in einer Zeit, wo Iſolrates die Blütheperiode ſeines Lebens hinter ſich hatte,§. 73, aber nicht nach dem Jabre 352, weil er den Euagoras,§. 8 und 11, als den erſten Verſuch bezeichnet die Tugenden eines verſtorbenen Zeitgenoſſen durch eine Lobrede zu verherrlichen, in dem genannten Jahre aber(Clinton fast. Hell. p. 287) bei Gelegenheit der Leichenfeier des Mauſolus des Iſokrates Schüler Theo⸗ ponpin mit einer Lobrede auf den kariſchen König den Sieg davon trug. S. O. Schneider in der Einl. zum Euag. 3

30) Panath.§. 119.

31) Phil.§. 127.

32) Pbil.§. 107 8. Der Biegſamkeit ſeiner ſophiſtiſchen Natur entſpricht es, wenn Iſokrates in dem Herrſchermanifeſt des Nikokles§. 1426 den Unterthanen deſſelben die abſoluten Vorzüge des Königthums vor den übrigen Staatsformen zu entwickeln weiß. Schon die religiöſe Auffaſſung, welche die Götter von einem König beherrſcht werden laſſe, beweiſe, daß alle der Monarchie den Vorran geben(ogl Ariſt. Pol. 1, 1, 7, Cie. d. rep. 1, 36). Sie ſei die gerechteſte Staatsordnung, weil ſie nach der Richtſchnur der Wür⸗ digkeit einem jeden die entſprechende Stellung im Staate zuweiſe, während Demokratieen und Oligarchieen nach Geeichheit für die Mitglieder des Staates ſtreben, und ſie vermöge dieſen Grundſatz durchzuführen, weil ſie den Charakter und die Handlungsweiſe der Menſchen am leichteſten durchſchaue, während der Tüchtige an⸗ derswo ſich unerkannt in der Menge verliere. Sie müſſe ferner für die mildeſte gelten, da es leichter ſei auf eines Mannes Willen zu achten als es dem Sinne vieler recht machen zu wollen. Sie ſei endlich die vorzüglichſte, wo es ſich um Rath und That handle, und Mar zunächſt im gewöhnlichen Lauf der Dinge; denn die Organe des monarchiſchen Regimentes, die nach Maßgabe der Einſicht und praktiſchen Brauchbarkeit gewählt werden, haben ihr Amt auf Lebenszeit und einen ſelbſtändigeren Wirkungskreis; ſie ſeien daher ge⸗ ſchäftslundiger, neidloſer gegen einander, pflichttreuere und uneigennützigere Diener der öffentlichen Walühe als die republikaniſchen Beamten. In den außerordentlichen Verhältniſſen des Krieges aber zeichne ſich die monarchiſche Regierung durch die geſammelte Thatkraft eines einheitlichen Willens aus, wie die Geſchichte lehe⸗ und die Einrichtungen der beſtverwalteten Staaten(Lacedämons und Karthagos), die ſonſt ein oligar⸗ chiſches, während des Krieges aber ein königliches Regiment haben.

39 Hel 8 62 5(die Gewaltherrſcher werden voohluara röv mähecov genannt), Symm. 1113.

i Nik.§. 6.