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nicht, weil er vorzüglicher ſei als alle, ſondern weil er in allen Stücken für beſſer gelte¹o), und deſſen Vorzug vor ſeinen Unterthanen darin zu beſtehen ſchien, daß er koſtbarer ſpeiste, reicher an Gold war, länger ſchlief und in jeder Beziehung müheloſer lebte als jenel¹).
Der zweite Fundamentalſatz lautet dahin, daß es dem Herrſcher nicht nur zukomme ſich ſelbſt tüchtig zu beweiſen, ſondern auch dafür zu ſorgen, daß diejenigen ſo tüchtig als möglich werden, die ihm untergeben ſind²). Das wird zum Theil ſchon unmittelbar durch die erziehende Kraft des Bei⸗ ſpiels bewirkt; denn nach dem Muſter der Regierenden pflegen ſich die Gehorchenden zu bilden¹³). Es wird aber ferner auch durch poſitive Einwirkungen erreicht, indem der Gebieter das Verdienſt und die Tüchtigkeit überall belohnt¹¹) und den Wetteifer in allem Guten weckt und anregt¹s). Es wird endlich erzielt durch ein möglichſt einheitliches und perſönliches Regiment, indem der Herrſcher,„gleich⸗
ſam ein ſehendes Geſetz“, nicht nur Anordnungen trifft, ſondern über der ſtrengen Vollziehung derſelben auch wacht und gegen den Fehlenden unmittelbar einſchreitet). So erſcheint denn der wahre Herrſcher als Menſchenfreund und Wohlthäter?), als Vater und
40) Cyr. V, 5, 34.
41) Cvr. 1, 6, 8[vgl. Ageſ. VIII, 4].
42) Cyr. II, 1, 11, 1, 6, 7, VIII, 1, 10.
43) Cyr. VIII, 1, 8 18, 5], V, 5, 86, Eink. V, 1[Ageſ. VII, 2)]. Im Oekon. XXI, 10 heißt es:„Von dem Herrn, deſſen Anblick die Arbeiter in Bewegung ſetzt und in allen Thatkraft erweckt und Wetteifer und den Chrtrieb, der jeden Menſchen am meiſten fördert, von dem möchte ich behaupten, er beſitze etwas von kö⸗ niglichem Weſen“(h90᷑ Bac. ν5).
44) Cyr. II, 2, 17— 21(wo gegen die 100oipla geſprochen wird), VIII, 1, 39 u. a. Vgl. Ariſt. Pol. VI, 12, 3:„In der Sphäre des Rechts gehen die gerechten Beſtrafungen und Züchtigunugen zwar von der Tugend aus, aber ſie ſind Acte der Nothwendigkeit und enthalten das Schöne nur in der Form des Nothwendigen; Handlungen dagegen, die Ehrenauszeichnungen und Wohlſtand bezwecken, ſind abſolut vor⸗ trefflich, denn das eine iſt nur Beſeitigung eines Uebels, die andere Art von Handlungen aber das Gegentheil, nemlich Bewirkung und Erzeugung von Gätern.“
45) Der Wetteifer und Ehrgeiz, in welchem Sokrates den ſtärkſten Antrieb zu allem Edlen ſah, Mem. uII, 3, 13— ein Hebel, den Sparta beſonders bei ſeinen Bürgern in Bewegung zu ſetzen wußte, St. d. L. IV, 2— bildet ein von Xenophon mit beſonderer Vorliebe behandettes Thema, Cyr. II, 1, 22, VII, 1, 18, VIH, 2, 26. 4, 4, Hipparch 1, 26, Hieron VII, 3, IX, 6— 11,(§. 10 in Summa:„wer etwas Gutes einführt ſollte nicht ungeehrt bleiben;“ wie auch Hippodamus eine geſetzliche Beſtimmung„in Betreff derer verlangte, pehe was auffänden, was dem Staate nützlich ſei: daß ihnen Auszeichnung zu Theil würde“, Ariſt. Pol. II, 5, u. a.
46) Cyr. VIII, 1, 22. Daher die Beſtimmung, welche Ariſtoteles freilich aus richtigeren Motiven ableitet, Pol. V, 9, 3, daß alle Edlen ſtets an der Pforte des Palaſtes anweſend und der königlichen Befehle gewär⸗ tig ſein mußten, VIII, 1, 6. Es kann natürlich nicht in unſerer Abſicht liegen, alle Einrichtungen aufzuzählen, die im letzten Abſchnitt geſchildert und, eich viel, ob mit Recht oder Unrecht, auf den Cyrus zurück Führt wer⸗ den. Nur ſo viel ſei bemerkt, daß diefelben nicht von Xenophon erfunden, ſondern im weſentl den die den Griechen bekannten biſtoriſchen Inſtitutionen ſind, an denen er allerdings zum Theil ſophiſtiſch denug(wie an der Einrichtung des Denuneianten⸗, VIII, 2, 10— 12, und der des Euguchenweſens, VII, 5, 58— 65) die po⸗ litiſche Weisheit des Königs darzuthun bemüht iſt. Hier gedenken wir noch der intereſſanten Bemerkungen R. v. Mohls in ſeiner Geſchichte und Litteratur der Staniswiſſenſchaften 1, S. 104.„Xenophon“, ſagt der⸗ ſelbe,„war, wie wir wiſſen, Soldat; außerdem hatte er in ſeinem täglichen Leben die noblen Paſſionen des Mannes von Stand und Vermögen, alſo Reiten, Jagen, Pferdeducht Aus dieſem Geſichtspuncte faßt er denn nun auch ſein Ideal eines Staatsoberhauptes und der entſprechenden Staatseinrichtungen auf. Cyrus erſcheint als Organiſator des Heeres, Feldherr, Eroberer, und der größte Theil der Erzählung ſchildert Handlungen desſelben, welche dieſe Seiten der Staatskunſt erläutern ſollen. Und ſelbſt was etwa ſonſt noch, alſo von der Bildung der Jugend, von der Wahl der Vertrauten und Beamten des Herrſchers, von der Belohnung derſelben erzählt wird, bezieht ſich weſentlich auf das Kriegs⸗ und Adelsleben. Von der inneren Verwaltung des Staates iſt kaum je die Rede, und an eine Aenderung der geſellſchaftlichen Zuſtände wird gar nicht gedacht.— Die Ca⸗ valierperſpective reicht nicht aus, ſelbſt nicht zu einem guten Roman.“ Eine geiſtreiche, aber die Intentionen unſeres Schriftſtellers nicht genügend würdigende Darſtellung. Jedenfalls vermiſcht ſie Verhältniſſe, auf de⸗ ren Unterſcheidung Hildenbrand in ſeiner Geſchichte der Rechts⸗ und Staatsphiloſophie I, S. 248 mit Recht dringt, die politiſche Ordnung des perſiſchen Stammlandes, in welcher Xenophon ſein Staatsideal ausgeprägt hat, und die Inſtitutionen des neugegründeten Reiches. Sie enthält außerdem die irrige Vorſtellung, als habe derſelbe in den letzteren ein nach allen Richtungen ausgeführtes Muſter eines Staatsweſens aus freier Erfindung entwerfen wollen.
47) Cyr. VIII, 2, 1. 4, 7- 8. 7, 25(Ageſ. 1, 221.— Cyr. 1, 6, 24, V, 1, 29, VIII, 2, 22. 7, 25(Ageſ. 1,17— 20].


