5
Die perſiſchen Geſetze dagegen ſorgen von vorn herein, daß in den Bürgern überhaupt nicht die Nei⸗ gung entſtehe irgend eine ſchlechte oder ſchimpfliche That zu begehen ¹⁰).
Dies Ziel wird durch ein feſt geſchloſſenes, nationales Erziehungsſyſtem erreicht, das von Be⸗ ginn an, ſtatt auf litterariſche Bildung, auf die Bildung des Charakters und praktiſchen Verſtandes gerichtet iſt1¹), ſo wie den geſchriebenen Rechtsſatzungen die Inſtitutionen gegenübergeſtellt ſind, welche die geſammte Lebensweiſe des Menſchen regeln.„Die perſiſchen Knaben“, ſagt Xenophon¹²),„gehen in die Schule um Gerechtigkeit zu lernen, wie die unſrigen um in der Kenntniß der Buchſtaben un⸗ terrichtet zu werden“. Ihre Leitung aber iſt bewährten Männern aus der Zahl der Volksälteſten an⸗ vertraut, die den ganzen Curſus der nationalen Erziehung mit Ehren zurückgelegt haben¹³). Dieſe ſprechen den Knaben den größten Theil des Tages hindurch in den vorkommenden Anklagen Recht, oder überlaſſen, unter beſtändiger Aufſicht, den Geübteren unter ihnen ſelbſt das Richteramt¹²) und verhängen Strafen und Züchtigung¹⁰). Außerdem prägen ſie ihnen insbeſondere Sittſamkeit, Gehor⸗ ſam gegen die Vorgeſetzten¹⁶), Mäßigkeit und Wahrheitsliebe ein’?). Neben der moraliſchen Bildung endlich gehen militäriſche Uebungen in der Führung der Waffen her, jener„Werkzeuge des Glücks und der Freiheit“ eines Volkes¹s).
Dies die Erziehung im engeren Sinne des Wortes, von der kein Perſer ausgeſchloſſen wird, welcher nicht durch Beſchränktheit der ökonomiſchen Mittel auf ſeiner Hände Arbeit angewieſen iſt ⁹). Indeſſen hört die Zucht, welche der Staat ausübt, mit den Knabenjahren nicht auf, ſondern umfaßt alle Altersſtufen, und ſelbſt die Aelteren haben noch ihre Vorgeſetzten, damit auch ſie ihre Pflichten erfüllen2o). Zunächſt alſo iſt es die Klaſſe der Jünglinge, der ſich die öffentliche Sorgfalt, und zwar bei dem eigenthümlichen Charakter dieſes Alters in beſonderem Grade zuwendet? ¹). Unter der Auf⸗ ſicht geeigneter Männer werden ſie zu ſtrenger Beobachtung der Sittſamkeit angehalten. Die militäriſche
10) Dieſelbe Tendenz haben die ſpartaniſchen Inſtitutionen. St. d. L. X, 4—7:„Lykurgus nöthigte je⸗ dermann alle Tugenden von Staats wegen zu üben, und während die anderen Staaten Strafe verhängen, wenn einer einem anderen Unrecht zufügt, legte er keine geringeren Strafen auf, wenn jemand offenbar ſeine ſittliche Ausbildung vernachläſſigte. Denn er glaubte, von denen, welche Raub oder Diebſtahl begingen, wür⸗ den nur diejenigen beeinträchtigt, die der Schade treffe; von den Schlechten und Unmännlichen aber würde Verrath an den ganzen Staaten verübt.“ Vgl. Ariſt. Nikom. Eth. X, 10. Präventive Maßregeln verlangt Xe⸗ nophon dieſem Geſichtspunct entſprechend auch auf andern Gebieten, z. B. dem der Geſundheitspflege.„Die Aerzte“, ſagt er Cyr. I, 6, 16,„ſind nur eine Art von Flickſchneidern: wenn jemand krank geworden iſt, dann heilen ſie ihn. Dem Feldherrn aber liegt eine höhere Sorge, die Sorge für die Geſundheit ob; er muß es ſich angelegen ſein laſſen, daß das Heer überhaupt nicht erkranke“. Vgl. Platon Staat III, 405 c fgg.
18 Vgl. Grote Geſch. Griech.(überſ. v. Meißner) 1, S. 783 fgg.
12) Cyr. I, 2, 6.
13) Vgl. St. d. L. II, 1—2:„Von den übrigen Hellenen ſetzen diejenigen, welche ihre Kinder am be⸗ ſten zu erziehen behaupten, ſobald dieſelben Geſprochenes verſtehen, ſofort aus eigener Machtvollkommenheit Sclaven als Pädagogen über ſie und ſchicken ſie in die Schule, daß ſie Leſen und Schreiben, Muſik und Gym⸗ naſtik lernen; Lykurg dagegen gab den Knaben einen Mann aus der Mitte derjenigen zum Gebieter, aus deren Zahl die höchſten Staatsämter beſetzt werden.“
14) Cyr. I, 2, 6—7. 3, 16. 4, 3..
15) Schläge ſind das gewöhnliche Zuchtmittel, das ſelbſt auf die Söhne des Königs Anwendung findet, Cyr. I, 3, 16. 18. 6, 29; vgl. St. d. L. II, 2. 4
16) Cyr. I, 2, 8. 5, 1. 6, 20; eine Tugend, die von Xenophon in den Demokratieen ſo ſehr ver⸗ mißt, St. d. L. VIII, 2, vgl. Mem. III, 5, 16, und an Sparta in ſo hohem Grade gerühmt wird, St,. d. L, II, 2, VIII, 1.
17) Cyr. 1, 6, 33 iſt eine„Rhetra“ erwähnt, welche gebietet die Knaben einfach zu lehren, daß ſie die Wahrheit ſagen.
18) Cyr. VII, 5, 79. Den Gegenſatz bildet Athen, welches rà oy 6ep,oy von Staats wegen nicht übte, Mem. III, 12, 5. 5, 15.
19) Cyr. 1, 2, 15.
20) Cyr. 1, 2, 5. So erſtreckt ſich die Sorgfalt des Staates auch in Sparta auf alle Altersklaſſen, St. d. L. III, 2 fgg. IV, 1. 7, X, I.
21) Cyr. 1, 2, 9; nach dem Vorgange Lykurgs, der von dem Geſichtspuncte geleitet wurde, daß dieſes Alter am meiſten unter dem Antrieb unmäßigen Selbſtvertrauens, des Uebermuthes und der ſinnlichen Be⸗ gierden ſtehe, St. d. L. III, 2.


