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Mit der Absolvirung dieses Examens sind ausser der Berechtigung zum Einjährig frei- willigen Militärdienst noch folgende verbunden, deren Mittheilung hier wohl gerechifertigt erscheint. Ein Abgangszeugniss berechtigt zum Civil-Supernumeriat, zum Justiz-Subaltern- dienst, zum Eintritt als Postexpedienten-Anwärter, als Apothekerlehrling, als Civileleve zum Studium der Thierheilkunde, desgl. zur Markscheider- und Geometerprüfung. Eine 2 bis 3 jährige Fortsetzung des Cursus auf einer Realschule I. Ord. erwirkt dem Abiturienten die Zulassung zu allen Stellen im Bau-, Berg-, Forst-, Steuer-, Militär- und Postfach, sowie zum Studium der Mathematik, Naturwissenschaften und neueren Sprachen auf der Universitat.
B. Curatorium und Lehrercollegium der höheren Bürgerschule.
1) Curatorium.
Herr Oberbürgermeister Rudolph, Herr Chr. Schaaf, Ausschuss-Vorsteher, „ Pfarrer Schmidt, Der Rector der höheren Bürger- „ Aug. Falk, Stadtraths-Mitglied, schule.
2) Lehrercollegium.
Dr. Hempfing, Rector, Herr Zeichenlehrer Kramer,— Herr Reallehrer Dute, 8„ Pfarrer Wolff,— „„ Keller, 5„ Hauptlehrer Schreiber,:5 „„ Leimbach, 8„ Stadtschullehrer Hinkel, F „„ Kramm. bis zum 1. Oct. 1872, 8 Herr Reallehrer Schäfer, 3 Hunrath*) 3
„
vom 1. Oct. 1872 an.
C. Lehrplan für das Schuljahr Ostern 1872 bis Ostern 1873.
Secunda(Cursus zweijährig). Ordinarius: Rector Dr. Hempfing.
Der evangelische Religionsunterricht: 1) Die hauptsächlichsten messianischen Weis- sagungen des alten Testaments werden gelesen und erkläri. Das Leben des Apostels Paulus wird durchgenommen, der Brief an die Römer gelesen und erklärt, einzelne Stellen aus dem- selben auswendig gelernt. 2) Die fünf Hauptstücke des Katechismus werden eingehend und mit Bibelsprüchen repetirt und hierbei besonders auf die Unterscheidungslehren Rücksicht ge- nommen. 3) Früher gelernte Psalmen 1. 6. 23. 90. 130 und Kirchenlieder No. 2. 9. 30. 32. 54. 60. 88. 91. 98. 101. 102. 141. 146 werden repetirt, neu gelernt No. 87 und 143 der 150 Kernlieder. 4) Repetition der in vorigem Schuljahr durchgenommenen Hauptepochen der Kirchengeschichte. 2 St. wöchentl. 1
*) Heinrich Karl Hunrath, geb. zu Frankenberg am 2. April 1847, Sohn des zu Cassel verstorbenen Regierungs-Bauraths Fr. W. Hunrath, evangelischer Confession, besuchte von Ostern 1858 das Gymnasium zu Cassel und verliess dasselbe Ostern 1865 mit dem Zeugniss der Reife Er studirte in Leipzig und in Marburg, anfangs Rechtswissenschaft, dann Mathematik. Im Sommer 1869 bestand er vor der wissenschaftlichen Prüfungs- Commission zu Marburg das examen pro facultate docendi. Von Michaelis 1869 bis Michaelis 1872 bekleidete er die Stelle, eines wissenschaftlichen Hülfslehrers an der Realschule I. O. zu Mülheim an der Ruhr. Im Sommer 1870 wurde er zur Fahne einberufen und im Frübjahr 1871 auf Reclamation der vorgesetzten Behörde entlassen. Im November 1871 bestand er vor der wissenschaftl. Prüfungs-Commission in Bonn eine Nachprüfung in der Philosophie und im Lateinischen. Im Herbste 1872 wurde er zu seiter jetzigen Stellung berufen.


