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bedeutend und andauernd, dass der Unterricht an vielen Nachmittagen würde sehr beschwerlich gewesen oder ganz ausgefallen sein.
Am 1. Juli wurde die von Lehrern und Schülern gemeinsame Tour, wie es bisher all- jahrlich üblich war, unternommen, und hatten sich die grösseren Schüler mit den Lehrern Keller, Schäfer, Kramer und dem Unterzeichneten Hohensolms, welches man von vielen Puncten um Marburg am Horizonte so lockend sich erheben sieht, zum TZiele gesetzt; doch die ungünstige Witterung liess nur wenige aältere Schüler dahingelangen, während der grössere Theil sich nach Giessen bezw. dem Stauffenberge wenden musste, um so die Reise abzukurzen. Die Abtheilung der kleineren Schüler machie mit den Lehrern Dute, Leimbach und Kramm eine Tour nach der Amöneburg; bei ihr war das Weitter nicht hinderlich gewesen.
Am 2. September, an dem Tage der grossen und siegreichen Schlacht von Sedan und der Gefangennahme des Kaisers Louis Napoleon, fand, der allgemeinen kirchlichen Feier voraus- gehend, ein Schulactus statt, an welchem der Unterzeichnete über den Grund der National- feier und warum sich der 2. September zu derselben empfehle, sprach. Sodann wurden einige patriotische Lieder gesungen.
Am 22. März wurde der Allerhöchste Geburtstag Sr. Majestät unseres Kaisers und Königs Wilhelm I. in der neuhergerichteten und mit den Bildnissen des Königs und Kronprinzen geschmückten Aula der Anstalt feierlichst begangen. Nachdem ein mehrstimmiger Choral ge- sungen und vom Rector ein Gebet gesprochen, folgte eine Reihe von Declamationen patrio- tischer Gedichte, vorgetragen von Schülern aller Klassen, mit passenden Liedern abwechselnd. Darauf hielt Herr College Dute die Festrede, in welcher er eine Vergleichung der deutschen Reiche unter Kaiser Friedrich I. und Wilhelm I. ausführte. Zum Schlusse des festlichen Actus wurde die Nationalhymne„Heil dir im Siegerkranz“ gesungen.
Herr Kramer hatte vom Königl. Provinzial-Schulkollegium einen 14 tägigen Urlaub zur Restauration der Kirche in Naumburg vom 14. bis 28. October erhalten. Den Ausfall der Stunden suchte der Unterzeichnete soviel thunlich durch anderen Unterricht zu ersetzen.
Der Gesundheitszustand war in dem verflossenen Schuljahr, besonders im Wintersemester, nicht so günstig wie in früheren Jahren, und wenn auch weder Lehrer noch Schüler mit Ausnahme eines Schülers durch bedeutende oder langwierige Krankheiten am Besuche der Schule gehindert waren, so waren doch selten alle Klassen, insbesondére die beiden oberen klassen vollzählig. Durch Vertretung wurde im Verhinderungsfalle der Lehrer ein Auskall der Lehrstunden verhindert und übernahm der Unterzeichnete solche, soweit es ihm seine freie Zeit erlaubte. Die Collegen traten ein, so oft solches dann noch nôthig wurde.
Schon im vorjährigen Programm wurde mitgetheilt, dass das Schulhaus am Kirchhofe der höheren Bürgerschule allein überlassen und ein Saal zu Schulactus hergestellt werden sollte; letzteres ist wirklich geschehen, doch sind die 3 unteren Klassen der Knaben-Bürger- schule noch nicht dislocirt, indem die baulichen Umänderungen in dem früher Erlanger'schen Hause— im April v. J. begonnen— noch nicht vollendet sind. Die Unzuträglichkeiten, welche aus Mangel an Raum für beide Schulen entstehen, wirken hindernd auf Unterricht und Disciplin, und ist daher eine endliche Aenderung und Abhülfe dringend nothwendig. So war es auch ein Uebelstand, dass im Saale bis jetzt die erforderlichen Bänke zum Sitzen fehlten und die Hälfte des Saales als Zeichensaal benutzt werden musste, indem dieser seit vor. Sommer der 3. Knabenklasse als Lehrzimmer dient.
Wenn aus dem Angeführten sich ergiebt, dass die nothwendigen Räumlichkeiten doch wohl endlich in diesem Sommer der höheren Bürgerschule zur Disposition übergeben werden, so ist zur Gewinnung des zum Turnplatze so geeigneten Renthofes noch keine Hoffnung vor- handen, und werden wieder in diesem Sommer die Schüler entweder in der mit Rücksicht auf die grossen Abtheilungen ziemlich beschränkten Turnhalle verbleiben oder sie werden wieder den sehr entfernten Turnplatz am Ende des Kämpfrasens benutzen müssen.
Von den von hoher vorgesetzter Behörde erlassenen Verfügungen haben nur folgende Interesse für ein grösseres Publicum:
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