Aufsatz 
Die erste Abiturienten-Prüfung / Chr. Hempfing
Entstehung
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14. Octbr. wurden die beiden Collegen Hunrath und Hinkel von dem Unterzeichneten in ihr Amt an der höheren Bürgerschule eingeführt.

Herr Zeichenlehrer Kramer wurde im Laufe des Jahres, nachdem er seit dem Jahr 1863 den Unterricht im geometrischen, technischen und freien Handzeichnen mit sichtbarem Erfolg ertheilt, definitiv bestellt. In dem Zeichenunterricht war in dem letzten Schuljahre insofern eine Aenderung eingetreten, als für die 4 oberen Kklassen von den 4 obligatorischen Zeichen- stunden 2 facuſtativ gemacht wurden; von diesen letzteren konnten die Schüler im Einver- ständniss mit ihren Eltern dispensirt werden. In mehrfacher Hinsicht kann es wünschenswerth sein, wenn die Namen derjenigen Schüler, welche diesen facultativen Zeichenunterricht Mittwochs von 24 Uhr während des Wintersemesters besuchten, hier mitgetheilt werden:

Ruth; L. Müller; L. Wernech; Hippenstiel; L. Eucker; Kolbe; Kattmann; J. Bernhardi; W. Bickert; Arnold; Thamer; Heuser; G. Weintraut; G. Nau; Gleim; Leypold; Friederici; Ihmsen; Röthe; Haas; L. Schneider; E. Gail; Birbkenstoch; G. Matthäi: L. Matthäi; W. Spör- hase; Holshauer; Lederer; Wenk; H. Hering; Strippelmann; A. Nau; Brühl; Büchner.

In den längeren Ferien waren in diesem Jahre die Ordinarien der beiden unteren Classen ver- hindert, Ferienschulen zu halten; statt dieser suchten College Leimbach und der Unter- zeichnete die rechtzeitige und sorgfältige Anfertigung der Ferienaufgaben dadurch zu über- wachen, dass sie sich dieselben von den Schülern der 3 unteren Klassen an bestimmten Tagen während der Ferien vorzeigen liessen. Ausserdem hatten es noch die Collegen Keller und Schäfer mit dem Unterzeichneten übernommen, den Schülern der Secunda in den Sommer-, bezw. Weihnachtsferien unentgeltlich Nachhülfe zu ertheilen, ebenso gab der Letztere den Schülern der Secunda B. noch eine Mathematikstunde wöchentlich.

Die im vorigen Jahr eingeführte Einrichtung, dass zu Johanni und Weihnachten nicht nur eine Versetzung der Schüler stattfindet, sondern auch Zeugnisse mit ausgedehnteren Be- merkungen über die Fostschritte in besonderen Gegenständen ertheilt werden, wurde auch in diesem Jahre beibehalten. Diese Mittheilungen sollen die Beziehungen zwischen Haus und Schule, Eltern und Lehrern vermehren, da diese, wenn die gewünschten Fortschritte bei den Schülern nicht fehlen sollen, nicht vielfach und innig genug sein können. In dieser Hinsicht bleibt aber noch manches zu wünschen übrig, und wird es erst besser werden, wenn die Eltern einsehen, wie das wichtigste und lohnendste aller ihrer Geschäfte, das ist, im Verein mit der Schule ihre Kinder in deren Wissen und Können thunlichst zu fördern. Diejenigen Schüler, welche wegen Nachlässigkeit und Unordnung in ihren Arbeiten oder wegen verur- sachter Störung mit Arrest bestraft werden mussten, wurden in gleicher Weise wie früher, an drei Wochentagen nach Beendigung des Schulunterrichts von den ordentlichen Lehrern beaufsichtigt und zugleich angehalten, das Versäumte nachzuholen u. dgl. Bei einigen Schülern zeigten sich die in höheren Lehranstalten üblichen Strafen und Besserungsmittel er- folglos, um dieselben an Fleiss und Aufmerksamkeit sowie an gesittetes Betragen zu gewöhnen, und deshalb mussten die Eltern aufgefordert werden, ihre Söhne aus der Schule heraus zu nehmen. In ähnlicher Weise sah sich das Lehrer-Collegium genöthigt, bei mehreren Schülern, welche im Sommersemester eine Freistelle inne hatten, diese denselben für das Wintersemester zu entziehen, da weder Fleiss noch Fortschritte befriedigend genannt werden konnten. Wollen daher Eltern, dass ihren Söhnen ein Erlass des Schulgeldes zu Theil werde, so müssen sie auch mit Strenge darauf halten, dass sich diese einer solchen Begünstigung würdig zeigen.

In den regelmässig abgehaltenen Conferenzen, sowie durch die täglich stattfindenden Unterredungen unter den Collegen wurden die Zwecke der Schule thunſichst gefördert und eine Uebereinstimmung in Erziehung und Unterricht erstrebt und erhalten.

Die Ferien der Anstalt waren vorschriftsmässig auch in diesem Jahre. in voller Ueber- einstimmung mit denen des Gymnasiums, da ein Grund zur Abweichung nicht vorhanden war. Dieselben dauerten im Sommer und Herbst 3 Wochen und zu Weihnachten 2 Wochen, ausser- dem sind noch am Schlusse des Schuljahrs zu Ostern 2 Wochen Ferien. Die hier angegebene Anordnung und Vertheilung der Ferien zeigte sich auch in dem verflossenen Jahre zweck- mässiger als die in Rheinland und Westfalen übliche und zuweilen auch hier empfohlene, nach welcher 4 5 Wochen im Herbst sind; denn in den letzten Sommerferien war die Hitze so