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Allgemeiner Lektionsplan des Realgymnaſiums zu Altona im Schuljahr 1884/85.
1VIIVIIV UVIIIOIIIUII OII UI OI Zuſ. Chriſtliche Religionslehre 3 2 2 2 2 2 2[2 2 19 Deutſch..... 4 4 33 3 3 3[3 3[29 Latein........—-—= 6 6[6 6[38, Franzöſiſch. 8 8S6 4[4 4 4 4 4 4679) Engliſch...-— 4 3 3 3 3 3 3 22 Geſchichte und Geographie..... 3 3 4 4 4 3 3 3 3 30 Rechnen und Mathematik 23 7 5 6 6 5 5 5 4 5 5 46 Phyſik..————— 2 3[2 2 9 Chemie...—————— 2 2 2 6 Naturbeſchreibung. 2 2 2 2 2 2— 12 Schreiben. 2 2 2—————— 6 Turnen 2 ĩQ 2 1h22I2 2 22 2 18 Zeichnen. 221 2 mee 2r222 28 Singen 2 2 2 6
Summa ſ 33 33 ſ 33[34 34 34 34 34
Das rückſichtsvolle Verhalten hoher vorge⸗
ſetzter Behörden in der Altonaer Schuländerung ſtimmt in bemerkenswerter Weiſe mit den Ten— denzen überein, welche Geheimrat Wieſe in dem Werke„Pädagogiſche Ideale und Pro⸗ teſte“, das wohl als ein Vermächtnis an alle Schulfreunde und Lehrer bezeichnet werden darf, ausſpricht. Seite 105 heißt es:„Es mag ſeltſam erſcheinen, daß innerhalb der konſtitutio⸗ nellen Staatsform, in welcher wir jetzt leben, auf einen Mangel an freier Bewegung im Bil⸗ dungsweſen hingewieſen werden kann.... S. 108. Aus unſeren Betrachtungen ſpricht ein Verlangen nach größerer Freiheit in den Ein⸗ richtungen des höheren Schulweſens. Das Ideal iſt freieres Wachstum der Schule und der Proteſt eine Berufung auf ihre Idee und ihre Beſtimmung. S. 110. Nicht nur die Ober⸗ aufſicht muß dem Staat verbleiben, ſondern auch das Recht, die leitenden Prinzipien feſtzuſtellen: aber für deren Verwirklichung im einzelnen be⸗ darf die Schule größerer Freiheit als ihr jetzt elaſſen wird“ u. a. m. Auf langjährige Er⸗ detanng geſtützt, ſagt er Seite 94:„Im Ver⸗ laß auf den Staat und die Zweckmäßig⸗ keit ſeiner Anordnungen entwöhnen ſich die Eltern immer mehr der Frei⸗ heitund des Vermögens bei der Kinder⸗ erziehung mit ſelbſtändigem Urteil und nach eigener Überzeugung zu han⸗ deln.“ 3
Werfen wir einen Blick auf die Organiſation der höheren Lehranſtalten bei unſeren Nachbar⸗
völkern, ſo werden wir in unſeren Anſichten noch mehr beſtärkt.
Der pädagogiſche Grundſatz:„Vom Leichteren zum Schwereren, vom Näheren zum Ferneren wird da offenbar mehr berückſichtigt als bei den Deutſchen. In den nördlichen europäiſchen Staaten germaniſchen Stammes tritt das Deutſche an die Stelle des Franzöſiſchen in unſerem, bezw. des Lateiniſchen in dem bis jetzt vorgeſchriebenen Lehrplane, und zwar als alleinige fremde Sprache in den drei unteren Klaſſen.
Das Lateiniſche beginnt in Schweden, Norwegen und Dänemark erſt in Unter⸗ Tertia und bleibt in beiden Abteilungen, der Gymnaſial⸗ und Realabteilung, obligatoriſch. Statt des Griechiſchen in der erſteren Abteilung wird Engliſch in der letzteren gelehrt. Die Be⸗ rechtigungen ſind für beide Abteilungen dieſelben; nur Theologen und Altphilologen müſſen Kennt⸗ niſſe im Griechiſchen nachweiſen. Ähnlich ſind die Schulverhältniſſe in Holland ſowie auch in der Schweiz. Hier beginnt der fremdſprach⸗ liche Unterricht erſt mit dem vollendeten 11. oder 12. Lebensjahre; es wird erſt eine größere Reife in der Mutterſprache und in den Realien er⸗ ſtrebt. Im Kanton Bern wird dann das Franzöſiſchen begonnen und im folgenden Jahr das Lateiniſche mit 7 Stunden woͤchentlich. Der leider ſo früh verſtorbene bedeutende Philoſoph, Profeſſor Dr. Lange, welcher vor ſeiner Berufung an die hieſige Univerſität längere Zeit in Winter⸗ thur in der Schweiz wohnte und deſſen Kinder
die Schulen daſelbſt beſuchten, ſprach ſich über
*) Unſerer Anſicht nach würde von den 4 Stunden Franzöſiſch in den drei oberen Klaſſen eine Stunde
dem Lateiniſchen fugeleg werden können.
lichen Lehrplan in IV ausfallen, würden dem Engliſchen in dieſer Klaſſe zuzuſetzen ſein.
Die zwei Stunden für Schönſchreiben, welche nach dem neuen amt⸗
Der Verf. 4


