andere ihren Kräften entſprechende Lehr⸗ und Übungsbücher gebrauchen. Als ſolche haben ſich die lateiniſche Grammatik von Frei, das latei⸗ niſche UÜbungsbuch von Beck und das etymolo⸗ giſche Vokabularium zum Cäſar von Schlee bewährt.
Da die Erlangung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt an die Reife für Ober⸗Sekunda geknüpft iſt, und eine große Anzahl Schüler mit der Verſetzung nach dieſer Klaſſe austritt, ſo muß der Lehrplan in den Sprachen für Unter⸗Sekunda auch noch derſelbe bleiben, wie in den beiden Tertien.
In Ober⸗Sekunda tritt nun eine Teilung der bisherigen Einheitsſchule ein: Man unter⸗ ſcheidet nun eine Anſtalt, in welcher der Lehr⸗ plan keinen weiteren Wechſel in ſeinen Unter⸗ richtsgegenſtänden und deren Stundenzahl erfährt, ſodaß alſo die drei fremden Sprachen, Fran⸗ zoͤſiſch, Engliſch und Lateiniſch auch fernerhin im
anzen in dem Verhältnis bleiben, welches in dunter⸗ und Ober⸗Tertia und Unter⸗Sekunda ein⸗ gehalten wurde. Dieſe Anſtalt iſt das Real⸗ gymnaſium.
Wenn aber mit Ober⸗Sekunda das Griechiſche in den Lehrplan aufgenommen wird, und, um die erforderliche Zeit zu gewinnen, die beiden neueren Sprachen auf je eine Stunde wöchentlich reduziert und dieſe auf Lektüre verwandt werden, ſo würde dieſe Anſtalt das humaniſtiſche Gymna⸗ ſium ſein. Hiernach würde die Entſcheidung in der Wahl der Anſtalt in ein Lebensalter des Schülers verlegt ſein, in dem derſelbe ſchon ſeinen Beruf mit Berückſichtigung ſeiner Anlagen, ſeiner Neigung, ſeines Eifers und ſeiner Fa⸗ milienverhaltnihfe ſelbſt beurteilen kann. In allen den Gymnaſien, welche die einzigen höheren Unterrichtsanſtalten im Orte ſind, wird ein großer Teil der Schüler mit dem erlangten Berechtigungsſchein die Anſtalt verlaſſen, um ſich der Kehnäerigeren Erlernung der rielchen Sprache zu entziehen, während dieſer Grund den Austritt aus der Schule nicht bewirkt, wenn, wie das jetzt der Fall iſt, das Griechiſche ſchon vor der Erlangung des Scheines zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſt drei Jahre lang un⸗ terrichtet worden iſt. Dem Austritt der Schüler aus Unter⸗Sekunda zeigt ſich ferner aber auch die bisherige Einrichtung in doppelter Weiſe hinderlich: erſtens, weil gegenwärtig der Unter⸗ Sekundaner, eben wegen der drei und mehr Jahre getriebenen Erlernung der griechiſchen Sprache ſich für zu gebildet oder vornehm hält, um in ein Geſchäft einzutreten, und dann, weil er wirklich einſieht, daß er fuͤr das bis dahin
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ihm ſo ganz fern gelegene praktiſche Leben der Gegenwart zu wenig vorbereitet iſt. Da dieſe beiden Gründe bei den Schülern des Realgym⸗ naſiums in dem Grade nicht vorkommen, ſo iſt der Ubergang der Unter⸗Sekundaner zum Ge⸗ ſchäft— auch das Handwerk nicht ausgeſchloſſen — weit häufiger.:
Bezüglich des Zieles, welches nach un⸗ ſerem Lehrplan für das Gymnaſium in drei⸗ jährigem Kurſus im Griechiſchen erreicht werden kann, erlauben wir uns zu bemerken, daß aus einer größeren Anzahl von Fällen ſich die Zeit, welche ein Real⸗Abiturient nötig hat, um das Abi⸗ turienten⸗Examen im Griechiſchen, Lateiniſchen und in alter Geſchichte am Gymnaſium nach⸗ zuholen, vor einigen Jahren, als die Er⸗ mäßigung in der Grammatik noch nicht einge⸗ treten war, auf 14 Monate berechnete. Sollten da, um zu demſelben Ziele zu gelangen, jetzt nicht drei Jahre in den oberen Klaſſen hin⸗ reichend ſein? Geſetzt aber auch, es würde eine kleine Minderung im Grichiſchen eintreten, ſo wird man doch in Erwägung ziehen müſſen, daß die Schüler ſich eine tüchtige Kenntnis im Liſhen erwaren haben, die ſicherlich für die meiſten Abiturienten in ſpäterer Zeit wichtiger ſein wird, als die griechiſche Sprache. Immerhin würden noch die erreichten Ziele im Griechiſchen höher ſein, als bei anderen Kulturvölkern. Wie ſehr man aber die Wichtigkeit des Engliſchen erkannt hat, beweiſt zur Genüge, daß auf den meiſten Gym⸗ naſien Norddeutſchlands daſſelbe fakultativ un⸗ terrichtet wird. Außerdem haben wir ja auch nachgewieſen, daß der Beſtand der Gymnaſien durch eine große Zahl Schüler möglich gemacht wird, deneu das Griechiſche gar nichts wert, wohl aber das Engliſche höchſt notwendig iſt. Ferner ſind auch in dem Vorhergehenden Gründe genug enthalten, welche die Notwendigkeit des Eng⸗ liſchen gegenüber dem Lateiniſchen bezw. Grie⸗ chiſchen darthun.
Vielleicht iſt es für ſolche unter den ge⸗ neigten Leſern, welche der Geſchichte des Unter⸗ richts ferner ſtehen, nicht überflüſſig, zu er⸗ wähnen, daß das Griechiſche in unſern Gym⸗ naſien erſt in den zwanziger Jahren obligatoriſch geworden iſt, ſo daß bis zum Anfange dieſes Jahrhunderts ein beträchtlicher Teil der Stu⸗ dierenden ohne alle Kenntnis des Grie⸗ chiſchen zur Univerſität kam.(Paulſen.) Auch die alten Gloſſatoren konnten kein Grie⸗ chiſch.(Reichensperger.) In einem Gut⸗ achten, welches F. A. Wolff in Halle der philoſophiſchen Fakultät erſtattete(1803), will derſelbe das Griechiſche nur für Theologen und Lehrer an Gelehrtenſchulen verbindlich machen.
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