angenehmen Erfahrungen zu bewahren, einer höheren Lehranſtalt zufuͤhrt. Kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß gegenwärtig bei der uͤberaus großen Konkurrenz in allen Geſchäfts⸗ zweigen größere Anforderungen in Kenntniſſen und Fertigkeiten an die jungen Leute geſtellt werden als vor einigen Jahrzehnten. Um dieſen zu entſprechen iſt auch ein verlängerter Beſuch der Schule als bis zur Konfirmation, bis wohin den Schüler die Volksſchule führt, notwendig. Ohne Zweifel iſt auch wohl ein Hauptzweck des Inſtituts des Einjährig⸗Freiwilligen⸗Militär⸗ dienſtes, junge Leute zu veranlaſſen, ihre Schul⸗ bildung auf eine höhere Stufe, wie ſolche gegen wärtig erforderlich iſt, zu bringen, ohne daß ſie auf laͤngere Zeit dem Geſchäfte entzogen werden, indem durch eine Kürzung des Militärdienſtes die auf die Fortbildung verwandte Zeit erſetzt wird. Den verſchiedenen, nicht immer günſtigen Urteilen über dieſes Inſtitut gegenüber, erlauben wir uns, dasjenige des Nationalökonomen Prof. Conrad hier anzuführen(a. a. O. S. 208): „Wir ſprachen es ſchon aus, für wie hoch be⸗ deutend wir die Ausbreitung der mittleren Schulbildung halten, in der Vorausſetzung, daß dieſelbe von jenen Schichten erworben wird, welche bisher ſich mit elementarer Bildung begnügten. Unſere Zeit braucht eine wachſende Zahl junger Leute höherer Intelligenz im Handwerker⸗, Kaufmanns⸗, und Bauernſtande.“
Die abfälligſten Urteile über gen. Inſtitut hört man in der Regel von Männern, denen manches nicht nach Wunſch bei demſelben gegangen iſt. Das Alter des Schülers, in welchem derſelbe im Durchſchnitt den Berechtigungsſchein erlangt, iſt auch notwendig, damit er ſoweit an Geiſt und Körper gereift iſt, daß er bei der ſo wichtigen Berufswahl eine eigene Anſicht über Neigung und Befähigung haben und äußern kann.
Es konnte nicht anders ſein, als daß bei der Befolgung eines Lehrplanes, der für den größten Teil der Schüler der höheren Lehranſtalten ganz unzweckmäßig genannt werden muß, ſich große Mißſtände zeigen mußten. Die beſonders in volks⸗ wirthſchaftlicher Hinſicht hervorgetretenen Nach⸗ teile haben den Verein für Socialpolitik ſchon ſeit längerer Zeit bewogen, dieſer wichtigen Frage ſeine Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Zu dem Ende ſetzte gen. Verein für die Jahresver⸗ ſammlung, welche am 6. und 7. Oktober 1884 in Frankfurt a. M. unter dem Vorſitze des Geheimrats Naſſe zu Bonn abgehalten wurde,
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das Thema zur Verhandlung:„Die Einwirkung der Organiſation unſerer höheren und mittleren Schulen auf das ſociale Leben und die Erwerbsthätigkeit der Nation“*).
Wir halten es für geboten, von den aus—
führlichen und gründlichen Referaten, welche Generalſekretär Bueck in Düſſeldorf und Dr. Stürenberg, Profeſſor an dem Thomas⸗Gym⸗ naſium zu Leipzig, erſtatteten, ſowie aus der ſehr eingehenden und intereſſanten Debatte über dieſen Gegenſtand hier einiges mitzuteilen. „Deerr zuerſt genannte Referent ſagt:„In der Ubervölkerung der Gymnaſien erblicke ich einen Übelſtand für die Entwickelung unſeres gewerb⸗ lichen Lebens, und es wird nicht widerſprochen werden, wenn ich ſage, daß der Bildungsgang des Gymnaſiums für die Erwerbthätigkeit der Nation nicht ſo vorbereitet, wie es eine mehr realiſtiſche Bildung thut. Auch wird der Schüler leicht zu einer gewiſſen Überhebung verleitet, die ja bei ihm vielleicht noch anders bezeichnet werden darf.“
Von den vom Correferenten Dr. Stüren⸗ berg ausführlich begründeten 9 Theſen ſcheinen einige zur Mitteilung beſonders geeignet:
4. Das in ſeinen Berechtigungen allein un⸗ beſchränkte Gymnaſium iſt eben dadurch zu der bei weitem verbreitetſten und überwiegend nur bis zu den nittleren Klaſſen be⸗ ſuchten hoheren Schule geworden, während ſein Bildungsgang nur vollendet wirklich frucht: bar werden kann.
5. Die gegenwärtige Abgrenzung der Be⸗ rechtigungen zwiſchen Gymnaſium und Real⸗ gymnaſium muß als eine unhaltbare bezeichnet werden.
6. Das Knüpfen von Berechtigungen, insbeſondere derjenigen zum einjährigen Dienſt, an die Zurücklegung nur eines Teiles des Lehrgangs der höheren Schulen und über⸗ haupt der überwiegende Beſuch der höheren Schulen nur bis zu den mittleren Klaſſen be⸗ wirkt, daß viele mit einer für die Bedürfniſſe unſeres Erwerbslebens unzureichenden, aber im— merhin Anſprüche auf eine höhere Berufsart erweckenden gelehrten Halbbildung in das Leben treten.
7. Die Berechtigung zum einjäh⸗ rigen Dienſt iſt deshalb nur an die Vol⸗ lendung des Lehrgangs einer höheren oder Mittelſchule zu knüpfen.
8. Es iſt zu erſtreben, daß die höheren Schulen, insbeſondere die Gymnaſien, nicht die einzigen über das Ziel der Volksſchule hinaus⸗
*) Bericht über die Verhandlungen des Vereins über Sozialpolitik 1884 S. 78 u. ff.


