Aufsatz 
Die große Zahl der Abiturienten der höheren Lehranstalten und die noch viel größere Zahl von Schülern, welche den Schulkursus nicht vollenden, nötigen bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen unseres Volkes zu einer anderen, auch pädagogisch zweckmäßigeren Folge der fremden Sprachen im Unterricht / von Hempfing
Entstehung
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materieller Hinſicht befriedigen. Ein ſtarker Cha⸗ rakter wird wohl auch in ſolcher Lage ſeine Un⸗ zufriedenheit mit den beſtehenden Verhältniſſen nicht diejenigen fühlen laſſen, welche unſchuldig daran ſind. Wenn nun aber ſchon ſolche Fälle in der letzten Zeit wahrgenommen werden konnten, bei denen ſolches nicht der Fall war, wie wird es bei der nachgewieſenen wachſenden Überfüllung in den kommenden Jahren werden! Und ſolche Zuſtände ſind gewiß ein ſoziales Übel, das dringend Abhülfe erheiſcht. Hierzu ſind denn auch von den berufenſten Stellen Vorſchläge ge⸗ macht worden. Hören wir zunächſt Prof. Con⸗ rad, auf deſſen gründliche Unterſuchungen über dieſe Frage wir wiederholt Bezug nahmen.

Er ſagt in angeführtem Werk:Die Re⸗ gierungen haben vor allem die einſeitige Begün⸗ ſtigung und künſtliche Verallgemeinerung der ge⸗ lehrten Bildung zu unterlaſſen. In den letzten Jahren hat auch das Königl. Unterrichtsmini⸗ ſterium ſchon in dieſem Sinne in vielen Fällen verfahren, wie die Verhandlungen in dem Abge⸗ ordnetenhauſe und in der Unterrichtskommiſſion über die Beſchwerde der Stadt Schwedt bewieſen haben. Bei dieſem Fall hob die Staatsregierung hervor, daß ein Bedürfnis zur Erweiterung des Progymnaſiums in Schwedt zu einem Gymnaſium nicht vorliege, da Vollanſtalten in den wenig entfernten Städten Prenzlau, Eberswalde, Freien⸗ walde, Königsberg i. d. N. und Stettin ſich be⸗ fänden; dennoch wurde ſeitens des hohen Hauſes die Petition von Schwedt der Staatsregierung zur Berückſichtigung empfohlen, und das Städtchen hat ſeit dem Oktober 1884 ein vollſtändiges Gymnaſium. Unter ſolchen Umſtänden wird man ſchwerlich anderen Städten abſchlagen können, was man hier hat bewilligen müſſen. Auch leſen wir ja zum öftern, wie man in größeren Städten neben ſchon beſtehenden Gymnaſien noch ein weiteres gruͤndet, das bei dem gegenwärtigen Berechtigungsweſen in wenigen Jahren an Schüler⸗ ahl den früheren gleich ſein wird. Hiernach ſcheint die Regierung nicht in der Lage zu ſein, den Vorſchlag des Prof. Conrad befolgen zu können. Gewiß aber würde die Zahl der höheren Lehranſtalten eine geringere ſein, wenn ſchon vor Jahrzehnten bei Gründung neuer, bezw. Erwei⸗ terung vorhandener, regierungsſeitig Schwierig⸗ keiten erhoben worden wären.

Noch weniger Abhülfe iſt von dem anderen Mittel des Prof. Conrad zu erwarten,daß nämlich die höheren Lehranſtalten nur einer ver⸗ hältnismäßig kleinen Zahl von Schülern vorzu⸗ behalten ſeien. Wir können nicht glauben, daß ſich Prof. Conrad klar gemacht hat, wie hierbei verfahren werden ſollte, um dieſeverhältnismäßig

kleine Zahl von Schülern auszuwählen. Soll etwa, um Abhülfe zu bringen, wieder der Unterſchied der Stände bei der Aufnahme der Schüler geltend gemacht, oder das Schulgeld ſehr er⸗ höht, oder ſollen nur Schüler von beſonderer Beanlagung aufgenommen, reſp. behalten werden?

Der erſte dieſer Wege iſt wohl ein über⸗ wundener Standpunkt; der zweite würde es den meiſten Beamten bei deren unzulänglichen Be⸗ ſoldungen unmöglich machen, ihre Söhne in die höheren Schulen zu ſchicken, und der dritte iſt nicht ausführbar, weil es kein Naturgeſetz giebt, nach welchem die Söhne hochgeſtellter Väter immer zu den talentvollſten und fleißigſten Schülern gehören. Wie paßt aber eine ſolche Forderung u der Überbürdung der Schüler? Gewiß würden ſich viele brave Schüler finden, welche durch übergroßen Fleiß die etwa mangelnde Befähigung zu erſetzen ſuchten. Außerdem würde es doch wohl nicht angehen, daß man eine ſolche Gewalt, durch welche vielleicht mehr als die Hälfte aller Schuͤler der höheren Lehranſtalten aus dieſen ausgewieſen würden, in die Hand eines Lehrer⸗ kollegiums legte. Es wird nicht nötig ſein, noch weitere Konſequenzen aus dieſem von Prof. Conrad empfohlenen Mittel zu ziehen; die Un⸗ ausführbarkeit iſt ſchon hinreichend erſichtlich.

Ein weiter vorgeſchlagenes Mittel iſt, den Realgymnaſien das Recht zur Univerſität zu ent⸗ laſſen, zu entziehen. Dieſes Mittel würde aber eher eine Vermehrung der Abiturienten als eine Verminderung zur Folge haben. Denn wenn jetzt ſchon mehrere Realgymnaſien wegen man⸗ gelnder Gleichberechtigung mit den Gymnaſien in letztere umgewandelt worden ſind, ſo würde eine Entziehung der bisherigen Berechtigungen dieſen Umwandlungsprozeß nur beſchleunigen, und demſelben könnte um ſo weniger entgegengetreten werden, als die Realgymnaſien(mit vielleicht alleiniger Ausnahme von etwa zwei) von den Städten unterhalten werden, oder die Eltern würden ihre Söhne in die Gymnaſien ſchicken.

n beiden Fällen würde eine Zunahme der

tudierenden eintreten; denn wir haben oben ſchon bemerkt, daß von den Gymnaſien 85 Pro⸗ zent, von den Realgymnaſien nur 40 Prozent zur Univerſität übergehen, wozu noch der weſent⸗ liche Umſtand hinzutritt, daß eine größere An⸗ zahl Realſchüler im Laufe des Schulkurſus aus⸗ tritt, als dieſes bei den Gymnaſiaſten der Fall iſt.

Endlich ſchlägt Herr Prof. Conrad noch folgendes Mittel vor. Er ſagt, daß der Staat jetzt nicht mehr für die Ausbildung ſeiner Beamten, wie ehedem zu ſorgen habe, weil nie mehr nach