Aufsatz 
Die große Zahl der Abiturienten der höheren Lehranstalten und die noch viel größere Zahl von Schülern, welche den Schulkursus nicht vollenden, nötigen bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen unseres Volkes zu einer anderen, auch pädagogisch zweckmäßigeren Folge der fremden Sprachen im Unterricht / von Hempfing
Entstehung
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Es erben ſich Geſetz und Rechte

Wie eine ew'ge Krankheit fort,

Geſetz wird Unſinn, Wohlthat Plage;

Weh' Dir, daß Du ein Enkel biſt. Göthe, Fauſt.

Sine ira et studio. Tacitus.

Die große Zahl der Abiturienten der höheren Lehranſtalten und die noch viel größere

Zahl von Schülern, welche den Schulkurſus nicht vollenden, nötigen bei den gegenwärtigen

wirtſchaftlichen Verhältniſſen unſeres Volkees zu einer anderen, auch pädagogiſch zweck⸗ mäßigeren Folge der fremden Sprache im Anterricht.*)

In der Sitzung des Abgeordnetenhauſes am 16. April 1883 bezeichnete Herr Geheime Ober⸗ Regierungsrat Dr. Bonitz, vortragender Rat im Unterrichts⸗Miniſterium, bei Gelegenheit eines Berichts der Unterrichts⸗Kommiſſion es als eine Aufgabe der Staatsregierung,der Überproduk⸗ tion von Abiturienten entgegenzutreten, damit das Mißverhältnis, welches zwiſchen dem Bedarf an jungen, zum akademiſchen Studium vorbereiteten Leuten und dem wirklichen Beſtand langſam ein⸗ getreten iſt, korrigiert und einigermaßen ausge⸗ glichen werde.

Als in der 53. Sitzung des Hauſes der Ab⸗ geordneten am 26. April 1885 verſchiedene das höhere Schulweſen betreffende Fragen berührt wurden, nahm der Herr Unterrichtsminiſter Dr. v. Goßler das Wort und äußerte ſich eingehend und in übereinſtimmender Weiſe mit ſeinem Re⸗ ferenten über dieſelben. Er erklärte dem Ab⸗ geordneten Seyffarth gegenüber, dieſer unter⸗ ſchätze vielleicht die Schwierigkeiten, die ſich der Einführung von abgeſchloſſenen Schuten mit kürzerer Dauer als die Gymnaſien entgegen⸗ ſtellten, und fuhr dann fort:Ich gebe mir die größte Mühe, ſie zu foͤrdern, aber die bloße Rang⸗ und Gehaltsfrage der Lehrer iſt es doch nicht allein, auch nicht einmal zu einem erheblichen Teil, welche die Be⸗

Wenn ich gegenwärtig den Mut und nach meiner Kenntnis des preußiſchen Unterrichtsweſens auch die Pflicht dazu habe, den Gemeinden nahe zu legen, ſie möchten ihre Vollanſtalten, namentlich wenn die Oberklaſſen ungenügend beſucht ſind, auf Anſtalten mit 7⸗ oder 6 jähriger Kurſusdauer ieiihieiden, ſo bin ich faſt immer in Wider⸗ treben gekommen; ich habe oft das Gefühl gehabt, als hätte ich den Gemeinden etwas zugemutet, was ſie gewiſſermaßen in ihrer Selbſtachtung beeinträchtige. Ich ſtehe im übrigen nicht an, dieſes Odium ruhig weiter zu tragen, und halte es für richtig, daß wir das, was zu einer fehler⸗ haften Überproduktion an akademiſch Gebildeten führt, aller Maßen hintanhalten, und ich gebe Herrn Seyffarth darin auch Recht, daß die 6⸗und ljährigen Anſtalten auf realiſtiſchem Gebiet ent⸗ ſchiedene Vorzüge in meinen Augen haben. Ich will dem Herrn Abgeordneten in ſeinen Aus⸗ führungen über die Halbbildung in den höheren Lehranſtalten folgen, und, wie ich es auch ander⸗ weit ausgeſprochen habe, ſcheint mir ein Schüler, welcher eine 6jährige höhere Bürgerſchule durch⸗ gemacht hat, ja ſogar ein Schüler, welcher eine 7jährige Realſchule oder ein Tjähriges Realpro⸗ gymnaſium abſolviert hat, für das praktiſche Leben wertvoller als ein junger Mann, der die Unter⸗ ſekunda in einem humaniſtiſchen Gymnaſium durch⸗

ſtrebungen der Unterrichtsverwaltung verkümmert. gemacht, alſo eine Tjährige Gymnaſialbildung ſich er⸗

*) Über dieſes Thema ſprachen wir bei der Entlaſſung der Abiturienten vorige Oſtern. Wegen der großen Wichtigkeit des Gegenſtandes ſchien es uns angezeigt, denſelben auch weiteren Kreiſen und in größerer Ausführlichkeit

zugänglich zu machen.

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