Aufsatz 
Die große Zahl der Abiturienten der höheren Lehranstalten und die noch viel größere Zahl von Schülern, welche den Schulkursus nicht vollenden, nötigen bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen unseres Volkes zu einer anderen, auch pädagogisch zweckmäßigeren Folge der fremden Sprachen im Unterricht / von Hempfing
Entstehung
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Gffentliche Prüfung des Realprogymnaſiums.

Mittwoch, den 14. April 1886, vormittags 8 Alhr. Eröffnung der Prüfung. Choral: Ach bleib mit deiner Gnade.

Sexta: Religion bis 8 ½ Uhr:

Herr Schindewolf.

Quinta: Deutſch bis 9 Uhr: Haaſe.

OQuarta: Lateiniſch bis 9 ½ Uhr: Schäfer.

Sekunda: Engliſch bis 10 Uhr: Dute. Ober⸗Tertia: Planimetrie bis 10 ½ Uhr: Böhmel. Unter⸗Tertia: Franzöſiſch bis 11 Uhr: Hölzerkopf.

Schlußgeſang:Gott iſt mein Lied! Volkslieder.

Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, eng⸗ liſcher und lateiniſcher Gedichte veim Wechſel der Lehrgegenſtände.

Bekanntmachung der Verſetzung.

Während der Prüfung ſind die ſchrift⸗ lichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einſicht ausgelegt.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dien den 4. Mai. Anmeldungen meninehend ienſtag, welche ein Zeugniß ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 3. Mai, von 8 Uhr morgens an in dem Lokale des Realprogymnaſiums ſtatt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertig⸗ keiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntnis der Redeteile; eine leſerliche und reine Handſchrift; Fertigkeit Diktirtes ohne große ortho⸗ graphiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Geſchichten des

alten und neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in das Realprogymnaſium und zwar in eine höhere Klaſſe eintreten zu laſſen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ihre Söhne ſich einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan des Realprogymnaſiums näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt. Die dem Realprogymnaſium zuſtehenden Berechtigungen ſind von dem Unterzeichneten zu⸗ ſammengeſtellt und werden darauf Reflektierenden gern verabreicht.

Der Rektor des Realprogymnaſiums: Dr. Hempfing.