Aufsatz 
Materialien zur Herodotlektüre mit Rücksicht auf verwandte Gebiete und im Sinne des erziehenden Unterrichts : 1. Teil
Entstehung
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Das Anerbieten des Sperthias und Bulis ist ein glänzendes Bei- spiel antiker Seelengrößze. Wir sehen hier wieder den antiken Menschen, wie er ganz in seiner Beziehung zum Staate aufgeht. Ohne dies fehlt ihm Wesen und Wert. Dies Verhältnis allein verleiht Kraft und Bedeutung. Die echte Vaterlandsliebe besteht hier die untrügliche Probe der Opferwilligkeit. Das Opfer selbst liegt in der Bereitwillig- keit, das Leben hinzugeben. Daß es nicht etwa Leute waren, die nichts mehr zu verlieren hatten und die dem Leben keinen Reiz mehr abgewinnen konnten(denn es heißt ausdrücklich Kap. 134: «vòps VxaptihrA bat de eovörse o at JpAet vxoyts« e 10. or-h) erhöht den Wert der Opferwilligkeit. Die Reinheit der Gesinnung ist gewährleistet.(Man suche ähnliche Beispiele aus der Geschichte anderer Völker. Etwa Marcus Curtius, die beiden Mus, Atilius Regulus, Arnold von Winkelried, Pionier Klinke u. a.) Der hier dem allgemeinen Wohl zuliebe bewiesene Verzicht auf alles, woran das Herz des natürlichen Menschen hängt, kann als Vorbereitung dienen zum Verständnis der stoischen Philosophie.

Der Meinungsaustausch zwischen Hydarnes einerseits und Sperthias und Bulis andererseits beleuchtet hell und grell die zwischen Griechen- tum und Persertum liegende Kluft. Wie der Herr, so der Knecht. Deswegen ist auch Kap. 135 eine Ergänzung zu VII, 101 104. Eine gesicherte und behagliche Lebensstellung geht dem Hydarnes über alles. Für Freiheit und Selbstbestimmung kann er sich nicht begeistern, weil er diese Begriffe nicht kennt. Die Griechen hält er für eitle Narren.

Für den Schüler wird die Freimütigkeit der beiden Griechen vor Hydarnes, deren stolzes und selbstbewußtes Auftreten vor Xerxes Gegenstand gerechter Bewunderung sein. Unstreitig wird diese Betrachtung zur Stärkung des Ehrgefühls viel beitragen.

Die schonende Behandlung der beiden Lakedämonier ist übrigens keine Großmut im eigentlichen Sinn des Wortes. Von Groſmut kann bekanntlich nur da die Rede sein, wo jemand aus edlen, jedenfalls nicht selbstsüchtigen Beweggründen, auf ein ihm zustehendes Recht zu gunsten eines anderen verzichtet. In unserem Fall müßten es etwa angeborene Herzensgüte und Nächstenliebe sein. Davon ist aber nichts zu spüren. Vielmehr liegt in dieser Handlungsweise schlaue Berechnung(vgl. auch die Kapp. 146 und 147), die sich Hoff- nung macht, noch Schadenfreude erleben zu können. Durch die Ablehnung der angebotenen Sühne sollten die Lakedämonier dem Fluche ihrer Schuld fernerhin ausgesetzt bleiben. Und nach der ganzen Ansicht Herodots über das Walten der rächenden Nemesis wurde der gute Wille für die That von den Göttern eben nicht genommen. Natürlich lasse man hier, wie immer in ähnlichen Fällen, den in Rede stehenden Begriff von den Schülern möglichst selbständig entwickeln und bestimmen.