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gestellt würde. Diesem Einwande gegenüber muß es befremden, daß die Behandlung der Literaturgeschichte, d. h. derjenigen Wissenschaft, die alle Literaturwerke erst, verstehen lehrt und zur Beschäftigung mit ihnen anregt, mehr als früher aus der Schule verbannt ist. Während in früherer Zeit Literaturgeschichte als ein besonderer Unterrichts- zweig des deutschen Unterrichts in oberen Klassen betrieben wurde, können jetzt die Bestimmungen der Lehrpläne den Anschein erwecken, als ob dies nicht mehr gestattet, sei. Und so wird es in der Praxis vielfach aufgefaßt.
Der Grund hierfür ist ein methodischer. Bei den letzten Reformen ist man bemüht gewesen, alles zu entfernen, was Belastung des Gedächtnisses mit totem Wissen erfordert, und geht deshalb auch auf dem Gebiete der deutschen Literatur im äußersten Extrem soweit, daß nur solche Werke im Unterricht erwähnt und in literarhistorischen Zusammenhang mit einander und mit ihrer Zeit gestellt werden sollen, die gelesen und interpretiert werden. Danach erscheint eine Behandlung der Literaturgeschichte unmöglich.
Ein Schüler aber, der mit einer Bildung die Schule verläßt, die ihn für reif für die Universität erklärt, soll doch die Fähigkeit haben, über ein Drama, dessen Aufführung er sieht, über einen Roman oder eine andere Dichtung, die er liest, ein sachverständiges Urteil, wenn nicht abzugeben, so doch sich selbst zu bilden. Dazu ist es aber meiner Ansicht nach unerläßlich, daß er literargeschichtlich gebildet ist, und nicht nur einzelne. Erzeugnisse der Literatur kennt und versteht. Es muß ihm klar geworden sein, daß die Erzeugnisse der deutschen Literatur, mögen sie nun die schönsten Blüten sein oder als bescheidene Pflänzchen am Wege stehen, in einen organischen Zusammenhang hinein gehören, daß in allmählicher Entwicklung, wie alle Erzeugnisse des menschlichen Geistes, auch die literarischen, bald vorwärts, bald rückwärts schreitend, sich bewegen, daß ein Dichter vom andern abhängt, alle von früheren Perioden oder vom Auslande, und daß jeder wieder in die Zukunft hinein mit seinen Erzeugnissen mehr oder weniger wirkt. Diese durchaus nicht einfache Klarheit aber kann er nur gewinnen, wenn die deutsche Literaturgeschichte als Geschichte in den oberen Klassen an seinem geistigen Auge vorüberzieht.
Nach den Lehrplänen ist dies keineswegs ausgeschlossen. Inwiefern man unter genauer Einhaltung ihrer Bestimmungen zu dem Unterrichte in Literaturgeschichte berechtigt ist, wird später gezeigt werden. Damit ist die eine für uns notwendige Voraussetzung gegeben. Eine andere, nicht minder wichtige ist die, daß der Lehrer imstande ist, das Gewünschte zu leisten. Und da muß von Anfang an betont werden: für einen Unterricht, an den derartige Anforderungen gestellt werden, ist in den oberen Klassen ein Fachmann erforderlich, der die ältere Literatur studiert hat und die modernen literarischen Erscheinungen mit Interesse verfolgt. Diese Bemerkung erscheint mir notwendig, denn es besteht noch sehr häufig die Ansicht, daß jeder tüchtige Philologe oder Theologe sich ohne besondere Vorkenntnisse in den Unterricht im Deutschen oder in der Geschichte„einarbeiten“ könne. Daß dies in seltenen Fällen möglich ist, soll nicht bestritten werden, besser ist es jedenfalls, wenn es nicht nötig wird. Die dritte notwendige Voraussetzung für einen derartigen Unterrichtsbetrieb geht den Schüler an. Er darf nicht glauben, daß es mit der Beschäftigung mit den Werken, die er in der Schule kennen lernt, und mit dem, was der Lehrer über andere und über die Zusammen- hänge hinzufügt, getan sei. Immer und immer wieder muß er darauf aufmerksam gemacht werden, daß die deutsche Literatur ein herrliches Besitztum ist, vielleicht das


