XI
Man könnte nun einwenden:„Allerdings, ein Körper, der absolut in Ruhe ist, kann sich nicht selbst bewegen, denn was absolut unthätig ist, kann gar nichts wirken. Allein es ist doch denkbar, dass ein Körper, der räumlich einstweilen in Ruhe ist, durch eine andere, ihm innewohnende Kraft sich nun in Bewegung setzt“. Wir wollen nicht fragen, was dies für eine unbekannte Kraft sein solle, sondern antworten folgendes: Diese Ausflucht verlegt nur die Frage um eine Station nach rückwärts. So lange der Körper räumlich ruhte, also unbewegt war, war jene präsumierte Kraft nur in potentia, noch nicht in actu; denn wenn sie in actu auftritt, bewegt sie ja, nach gemachter Annahme, den Körper. Was hat nun aber diese Kraft von der Möglichkeit zur Wirklichkeit geführt? Sie selbst gewiss nicht— sonst wäre das Kausalitätsgesetz aufgehoben. Sie musste durch ein schon in Thätigkeit Seiendes zum Wirken gebracht werden, um den Körper in Bewegung setzen zu können.
4. Aber kann die erste Bewegung in der Welt nicht hervorgerufen worden sein durch den gegen- seitigen Einfluss zweier oder mehrerer Körper? Nein. Nehmen wir zwei Körper an: A und B. Soll A durch B in Bewegung gesetzt werden, so muss B schon in Bewegung sein— wodurch aber? Wenn wir nicht einen über A und B stehenden Beweger annehmen, müsste B durch das von ihm bewegte A bewegt worden sein, um das schon bewegte A erst in Bewegung setzen zu können. Welche Widersprüche!
5. Wie ist es jedoch mit den lebenden Wesen, diese bewegen sich doch selbst?
a) Diese Organismen sind eben lebende Wesen. Leben aber schliesst die Bewegung schon in sich, oder besser: Leben ist Bewegung. Und das Leben haben die Organismen sich nicht selbst, gegeben, sondern von anderen Organismen empfangen; ihre Lebensbewegung ist verursacht von Wesen, welche die gleiche Lebensbewegung schon besassen.
b) Aber auch für die lebenden Wesen findet obiges Gesetz auf alle ihre Lebensfunktionen, insbesondere auch auf ihre spontanen Bewegungen seine volle Anwendung. Die Thätigkeiten des vegetativen und sensitiven Lebens sind abhängig von äusseren oder inneren Anregungen, Reizen. Die spontanen Bewegungen sind hervorgerufen durch ganz bestimmte Einwirkungen, und in den bewegten Gliedern bewegt ein Teil den anderen, aber kein Teil ist durch sich selbst in Bewegung, d. h. bewegt und unbewegt zugleich.
c) Selbst die Bewegungen im geistigen Leben des Menschen fallen ausnahmslos unter das allgemeine Bewegungsgesetz. Unsere Willensakte sind bewirkt von dem freien Willen. Der Wille selbst wird zum freien Entschluss erst veranlasst durch den Verstand, welcher ihm die begehrenswerten Güter zeigt und zugleich die Gründe für die verschiedenen möglichen Wahlentscheidungen vorhält. Der Verstand aber wird ursprünglich in Thätigkeit gesetzt durch die Wahrnehmungen der Sinne, während die Sinnenempfindungen hervorgerufen sind durch die Einwirkung der äusseren Objekte.
Allerdings sind geistige Bewegungen ganz anderer Art als die räumlichen; auch können die äusseren Reize niemals als die adäquaten Ursachen der Lebensfunktionen und spontanen Bewegungen bezeichnet werden, aber trotzdem bleibt bei all' diesen Thätigkeiten unumstösslich wahr: mne, quod movetur, ab alio movetur; nie wird eine Möglichkeit durch sich selbst zur Wirklichkeit.
III. These. Die Bewegung in der Welt setzt einen ausserweltlichen, unendlichen Urheber voraus.
1.„Eine ewige Bewegung ist unmöglich; alles, was in Bewegung ist, muss von einem anderen schon Bewegten in Bewegung gesetzt sein.“ Aus diesen beiden Sätzen folgt mit metaphysischer


