Aufsatz 
Kosmologischer Gottesbeweis und Kant's Kritik der reinen Vernunft / Abhandlung des Gymnasiallehrers Heinrich
Entstehung
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Wirkung, etwas Verursachtes ohne Ursache. Wollte man die Ausflucht nehmen, die Wirkung habe sich selbst gewirkt, so hiese das nichts Anderes als: das betreffende Sein, das wir Wirkung nennen, habe in einem und demselben Momente des Werdens existiert und nicht existiert, nämlich existiert, insofern es wirkte, nicht existiert, insofern es gewirkt wurde. Wer also das Kausalitäts- gesetz leugnet, muss auch das Prinzip des Widerspruchs leugnen.

5. Einwände gegen das Kausalitätsgesetz.

Kant bestreitet die objektive Gültigkeit des Kausalitätsgesetzes, indem er behauptet, es sei ein synthetisches Urteil a priori. Allein, wie schon nachgewiesen, ist der Satz:keine Ursache ohne Wirkung ein analytisches Urteil, dessen Gewissheit allerdings per se notum ist. Kant's Meinung über das Kausalitätsprinzip ist eben nur eine Folgerung seiner Lehre von den Kategorien. Die Kausalität ist nicht das Produkt der Erfahrung, sondern deren Bedingung: nicht sie wird erfahren, sondern sie macht Erfahrung, Cuno Fischer l. c. 350.Raum und Zeit sind ursprüng- liche Handlungen der anschauenden Vernunft, die Kategorien(also auch der Begriff Ursache) sind die ursprünglichen Handlungen des reinen Verstandes ibid. pg. 351. Wenn der Begriff Ursache nichts Anderes ist als eine Kategorie, ein s. g. reiner oder ursprünglicher, völlig subjectiver Begriff. durch welchen wir die in der empirischen Anschauung gegebenen Objekte verknüpfen, so sind auch die nach dieser reinen Denkform gefällten Urteile rein subjektiv. Wir verknüpfen dann die Er- scheinungen durch ein subjektives Band der Kausalität, ob in objektiver Wahrheit eine kausale Verknüpfung bestehe, ist völlig unbekannt. Diese Lehre Kant's schliesst jede Möglichkeit der Irkenntnis der objektiven Wahrheit aus und führt konsequent zur absoluten Skepsis.

b) Man hat auch gegen die Gewissheit des Kausalitätsgesetzes eingewendet, dass dasselbe nicht bewiesen werden könne; denn jeder Beweis sei eine Begründung aus einem höheren Prinzipe und setze demnach die Wahrheit des Kausalitätsgesetzes voraus. Ein Beweis des Kausalitätsprinzips sei also eine petitio principii(Beguelin). Wir erwidern:

«*.) Das Verhältnis einer allgemeineren Wahrheit zu einer besonderen, welche aus der ersteren erkannt wird, ist keineswegs das Verhältnis von Ursache und Wirkung. Die allgemeinere Wahr- heit ist durchaus nicht die causa efficiens der besonderen; sondern der Verstand erkennt, dass die letztere in der ersteren enthalten ist und aus ihr mit Gewissheit gefolgert werde. Diese Folgerung ist ein rein logischer Prozess, bei welchem allein der denkende Geist thätig ist, aber in keiner Weise jene höhere Wahrheit.

9) Das Kausalitätsgesetz braucht nicht aus einem allgemeineren Prinzip gefolgert zu werden, denn es ist ein analytisches Urteil, welches Jedem sofort unumstösslich einleuchtet, der den Begriff Ursache kennt.

y) Sollte aber doch ein Beweis geführt werden, so ist oben gezeigt worden, dass das Kausalitätsgeset« nur ein spezieller Fall des Prinzips des Widerspruches ist, dessen Wahrheit wohl Niemand im Ernste bestreitet.