Aufsatz 
Die Gründung der nordostdeutschen Kolonialstädte und ihre Entwicklung bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
Entstehung
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unter derselben Leitung im wesentlichen selbständig zu verwalten und den Marktverkehr mit Zustimmung des Landesherrn so zu regeln, wie es daheim in den Städten des deutschen Mutterlandes Brauch und Herkommen war! Ihre Leistungen an den Gründer ihrer Stadt wurden gleich bei deren Anlage genau festgesetzt: jeder Einwohner entrichtete nach einer Reihe von Freijahren für die ihm zugewiesene Hofstätte und für seinen Anteil an der Ackerflur einen geringen jährlichen Zins, ausserdem gewöhnlich den Zehnten an die Kirche und bestimmte Abgaben für die Benutzung der öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Im übrigen war er von all jenen zahlreichen Lasten, die die Eingeborenen unedlen Standes zu tragen hatten, vollständig frei und durfte auch seinen Besitz ziemlich ungehindert veräufsern und vererben. Kriegsdienste leistete er insgemein nur dann, wenn der Feind ins Land einbrach, und namentlich insoweit, als es die Verteidigung seiner Stadt erforderlich machte. Auf solchen Grundlagen nun entwickelte sich in den verschiedenen Land- schaften des Ostens, ja sogar in den verschiedenen Städten derselben Landschaft, ein recht mannigfaltiges Verfassungsleben, dessen Züge wechseln, je nachdem man schneller oder langsamer zu freieren Formen fortschritt und dabei diese oder jene Schichten der Be- völkerung die Führung der Geschäfte an sich zogen. Hierbei handelte es sich ganz besonders um die Stellung der Bürgerschaft zu ihrem Vogte und um die damit zusammenhängende Ausbildung der Rats- verfassung. Anfangs war der Vogt vermöge seines vorwaltenden Einflusses auf Verwaltung und Rechtspflege und vermöge seines grofsen Besitzes an Grundeigentum und allerlei Gerechtsamen(vergl. S. 16) die gewichtigste Persönlichkeit der Stadt und sein Wille in vieler Hinsicht maſsgebend. Eben deshalb aber mulsten, wenn Handel und Wohlstand in der Stadt wuchsen und mit ihnen auch das Selbst- bewulstsein der Bürger stieg, die letzteren darauf ausgehen, sich seiner Gewalt allmählich zu entziehen und die Rechte, die er allein ursprünglich besessen hatte, an die Stadtgemeinde als solche zu bringen. Diese Bemühungen hatten jedoch erst dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich aus der Masse der Bürger ein kleinerer Kreis von besonders angesehenen und wohlhabenden Familien heraushob, wenn dieser dann als Vertreter der Gesamtgemeinde dem Vogt rivalisierend gegenübertrat und ihm schlielslich kraft solcher Stellung die Leitung der städtischen Geschäfte zu entwinden versuchte. Natürlich bestrebte sich die empordrängende Bürgerschaft für