16 reichen Gründungsurkunden noch grolsenteils erhalten; erwähnt seien z. B. von der Goltz(Dramburg in Pommern), Heinrich von Raven(Neubrandenburg), Thomas von Guben(Posen) und Heinrich von Richenbach(Brieg). Diese Unternehmer entrichteten an den Landesherrn, ihren Auftraggeber, eine gewisse Geldsumme, deren Höhe je nach der Menge und Güte der ihnen zugewiesenen Hufen und nach der mit ihrem Gescnäft verbundenen Gefahr und Mühe sehr verschieden war, und erhielten dann ihrerseits zur Entschädigung für ihre Arbeit und für ihre Auslagen die urkundliche Zusicherung be- stimmter, überall wiederkehrender Rechte und Vorteile, die sie und ihre Erben in der zu gründenden Stadt dereinst genielsen sollten. Dahin gehörte zuvörderst das zins- und zehntenfreie Eigentum an einem bedeutenden Teile der städtischen Feldmark, oft einem Sechstel, ein abgabenfreier Hof in der Stadt und das Amt des Schulzen oder Vogtes, das namentlich die niedere Gerichtsbarkeit in sich be- griff, reiche Einnahmen brachte— gewöhnlich ein Drittel der ver- hängten Geldbuſsen— und sogar auf weibliche Nachkommen ver- erblich war; ferner ein Anteil am Marktzoll und anderen Verkehrs- abgaben und endlich die Erträge gewisser gewerblicher ÜInstitute, wie einer Mühle, Badstube, Schenke, einiger Verkaufstätten u. dgl. m. Waren mehrere Unternehmer vorhanden, so empfing doch stets nur einer das Schulzenamt, die übrigen mögen sich mit ihm in die anderen Vorteile geteilt haben. Aber gewöhnlich gab es nur einen Lokator. Sobald sich nun dieser jene wertvollen Rechte, die ihm fast die ausschliefsliche Leitung der inneren städtischen Ge- schäfte in die Hand legten, hatte verbriefen und vom Landesherrn oder dessen Vertretern das Stadtgebiet hatte zumessen lassen, dann nahm er seine nächste und wichtigste Aufgabe in Angriff und suchte deutsche Bürgerkolonisten herbeizuziehen. Bisweilen fand sich ein erster Stamm von solchen schon ganz in der Nähe, dann nämlich. wenn die neue Stadt neben einen gröfseren slavischen Marktort oder auch Bischofssitz zu liegen kam, in welchem bereits seit längerer Zeit zahlreiche deutsche Kaufleute ansässig waren und einen mit- unter recht lebhaften Handel trieben. Diese bildeten zwar gewöhnlich schon eine eigene Rechtsgemeinde und standen unter eigenen deutschen Vögten, aber da ihnen auch eine räumliche Trennung von den Slaven sehr wünschenswert erschien, so folgten sie bereit- willigst der Einladung des Unternehmers und siedelten in die neue, nur für Deutsche bestimmte Stadt über. So geschah es unter anderm
Aufsatz
Die Gründung der nordostdeutschen Kolonialstädte und ihre Entwicklung bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
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