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die bedeutend höher als auf dem Lande ſteht, ſo werden es die Kinder auch weiter bringen.
In dem Volksleben als ſolchem gibt es eiſchüedene Richtungen, denen in den Volksſchulen ſchon Rechnung getragen werden muß. Durch das Volksleben verzweigt ſich der Handwerks⸗ und Kauf⸗ mannsſtand, und wir haben nachzuweiſen, was für dieſe beiden Richtungen geſchehen muß.
In den Volksſchulen, zumal in den Städten, wird neben den Cardinal⸗Lehrgegenſtänden, Religion, Leſen, Schreiben und Rechnen, gewiß noch Zeit für einen anderen Lehrgegenſtand, vielleicht, bei ſorgfältiger Pflege, für zwei andere übrig bleiben. Für die gewöhnliche Volksbildung iſt angegeben worden, daß dieſe Gegenſtände nach beſtimmten Zeiten wechſeln ſollen, um die geſammte Bildung zu ſteigern. Für die beiden Richtungen, den Handwerks⸗ und Kaufmannsſtand, werden die beiden Neben⸗ lehrgegenſtände ſtabil. Für die eine Richtung, nämlich den Handwerksſtand, werden zwei Disciplinen eingeführt, die allen Handwerken zur Baſis dienen, und für die andere, nämlich den Kaufmannsſtand, zwei andere Lehrgegenſtände, welche für dieſe Richtung des Volkslebens die Grundlage bilden. Dieſe Schule nach ihrer zweifachen Richtung will ich einſtweilen Realſchule nennen, ohne damit die Schulen zu bezeichnen, welche dieſen Namen uſurpirt haben. Bevor ich mich übrigens auf dieſen Gegenſtand weiter einlaſſe, muß ich, um im Folgenden nicht mißverſtanden zu werden, einiges über den Handwerks⸗ und Kaufmannsſtand ſelbſt nachholen.
Man dachte früher nicht daran, in den gewöhnlichen Volks⸗ ſchulen ſchon den Handwerks⸗ und Kaufmannsſtand zu berück⸗ ſichtigen, aber man war allgemein der Anſicht, daß ein Mann in irgend einem Berufszweige nur ſeinen Poſten vollſtändig aus⸗ füllen könne, wenn er in demſelben Berufszweige eine Schule


