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ſoll und kann, alſo das ganze Volksleben mit innerem Bewußt⸗ ſeyn zu einer Schule wird, aber nicht durch Sonntagsſchulen u. ſ. w., welche einen beſtimmten Zwang auflegen. Auf dem Wege, welchen die Volksſchulen genommen haben, ſoll Alles während der Schulzeit gelernt werden, was theils nicht möglich, theils dem höheren Fortſchritt höchſt nachtheilig iſt.
Wenn auf dem Lande, wird man hier entgegnen, eine ſolche Richtung für die Volksbildung eingeſchlagen würde, ſo möchte dagegen nichts einzuwenden ſeyn; aber wenn es in den Städten geſchehen ſollte, wo die Kinder durch den Umgang mit ihren Eltern und Andern viel weiter vorgerückt ſind, wo ſie viel mehr geſehen und mithin viel mehr Stoff zur Bearbeitung haben, und dabei auf die Schule eine viel ſorgfältigere Pflege verwandt wird, ſo ließe ſich eine ſolche Einrichtung gar nicht durchführen. Dieſes Bedenken iſt aber ungegründet, weil, wenn die Kinder bis zum 14ten Lebensjahre einen gediegenen Religionsunterricht erhalten, Leſen, Schreiben und Rechnen, und zwar in einer geſteigerten Potenz, weil mehr Stoff vorhanden iſt, in Ver⸗ gleichung zum Lande, lernen, man für die weitere Fortbildung nicht zu ſorgen hat, zumal wenn noch ein Lehrgegenſtand daneben betrieben werden kann. Die weitere Fortbildung macht ſich von ſelbſt, zumal da auf einem kleinen Raume viele Volksſchulen, wovon die eine dieſen, die andere jenen allgemein nützlichen Lehrgegenſtand nebenbei behandelt, ſich befinden. Hierbei iſt aber noch weiter zu erinnern, daß ich hier nicht von einer Bil⸗ dung zu einem beſtimmten Berufszweige, wofür eigene Anſtalten vorhanden ſeyn müſſen, rede, ſondern nur von der gewöhnlichen Volksbildung. Sind die Kinder in den Städten weiter als auf dem Lande, ſo wird man es in den genannten Lehrgegenſtänden auch weiter bringen, und die Fertigkeit und Sicherheit in den⸗ ſelben wird größer ſeyn. Da ferner die ganze Stadt für die allgemein nützlichen Gegenſtände zu einer Schule organiſirt iſt,


