Aufsatz 
Darstellung und Erklärung der inneren Einrichtung der höheren Gewerbschule / J. Hehl
Entstehung
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theoretiſche Ausbildung in der Technik nach den verſchiedenen Richtungen des Lebens erſtrebt werden und die Art und Weiſe des Unterrichts den Keim der weiteren Fortbildung im Leben in vollem Maaße in ſich tragen.

Da es erfahrungsmäßig für einen jungen Menſchen nicht vortheilhaft iſt, wenn er einen ſtreng wiſſenſchaftlichen Unter⸗ richt in dem Gebiete der Technik genießt und neben demſelben die Praris erlernt oder in Condition ſtehet, weil jener Unterricht durch die Praxis, welche ſich leichter einlebt, abſorbirt wird und mithin die oben geſtellte Aufgabe, daß der Unterricht den Keim der weiteren Fortbildung in ſich trage, nicht gelößt werden kann, ſo iſt, um den Character der Schule nicht zu verrücken, das Hospitiren nicht geſtattet, dagegen iſt es erlaubt, um dem allgemeinen Bedürfniſſe ohne Beeinträchtigung des Inſtituts zu genügen, einen Schüler von gewiſſen Lehrgegenſtänden zu dispenſiren, dabei aber nicht aus dem Auge zu verlieren, ob der, welcher um Dispenſation nachſucht, ein ganz beſtimmtes Ziel verfolgt und zufolge dieſes eine Dispenſation möglich und wünſchenswerth iſt, oder ob Unkenntniß des Zieles und des ſpäteren Wirkungskreiſes das Nachſuchen um Dispenſation hervorgerufen hat. 13) In dem letzten Falle iſt das Dis⸗ penſiren nicht geſtattet.

Da Technik und Commerz immer Hand in Hand gehen und keine von beiden Richtungen ohne die andere beſtehen und aufkommen kann, ſo ſoll bei der Einrichtung der techniſchen Abtheilung auf die ſchon früher in Ausſicht geſtellte commer⸗ zielle Abtheilung Rückſicht genommen werden, ohne daß dabei

¹³) Die Reallehrer haben in der Folge den techniſchen Zeichnen⸗Unter⸗ richt zu übernehmen, und die Zöglinge auf der höheren Gewerbſchule, welche ſich dieſem Berufe widmen, dürfen nicht von demſelben dispenſirt werden, auch nicht auf die Gefahr hin, wenn ſie deshalb die Anſtalt verlaſſen.