M 2217 ff.
M 2224 ff.
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So ging denn Goethe auf Sh selbst zurück und übersetzte, im Bilde vom Kompaß bleibend und auch my wils gut übersetzend: „Und mein Verstand verlieret alle Richtung.“
Sh IV, 1, 2217 ff. bittet J. den Mönch, ihr zu sagen, wie sie die von ihrem Vater noch für jene Woche beabsichtigte Vermählung mit Paris verhindern könne. Wenn du nicht willst, sagt sie, daß dies Messer beide töte. so
„Gire me some present counsell, or behold
Twiæt mg extreames and me, this bloudie Enife
Shall plag the umpeere.* S hatte übersetzt:„Gieb
Mir augenblicklich Rath; wo nicht, so sieh'
Wie dieses blut'ge Messer zwischen mir
Und meiner Drangsal richlet.“ Die Ubersetzung von present ist insofern nicht richtig, als es sich nicht darum handelt, wann L. ihr den Rat geben soll, sondern was für einen Rat sie von ihm erwartet. W hatte gegeben:„einen schleunigen Rat;“ er hatte also doch wenigstens die Adjektivkraft von „present“ richtig verstanden. Die Übersetzung der E hatte sowohl das Zeitliche wie das Modale der Bedeutung, die das Wort im Zusammenhang hat, glücklich getroffen:„gieb auf der Stelle einen guten Rath.“ Aber das war Goethen zu breit, namentlich für den Vers; deshalb übersetzte er„present“ wie es Sh meint: was einem zur Hand ist und einem an die Hand geht: behende. Mit diesem Worte ist angedeutet: nicht nur, daß es Lorenzon möglich sein muß, diesen Rat gleich zu geben, sondern auch Julien, ihn gleich auszuführen(vgl. das Schillersche: bereiten Rat).— Was nun play the umpeere betrifft, so kann dessen Ubertragung durch S auch nicht als klar bezeichnet werden; denn es handelt sich nicht um ein Gericht und dessen Urteil, sondern um einen(Gewissens-) Kampf und dessen Entscheidung. Goethe hat also gewiß auch hier Sh befragt und ihm entsprechender nun die ganze Stelle übersetzt:
„Gieb
Behenden Rath: wo nicht, so sei das Messer
Schiedsrichter zwischen mir und meinem Drangsal.“ Man beachte auch, mit welch feinem Takt G das Adjektiv vor„Messer“ weggelassen hat; denn das Messer war ja noch gar nicht„blutig“: es hätte erst durch Juliens Selbstmord so werden können. Wenn S das b00dy von Sh für nötig hielt, dann hätte er es etwa mit „blutgierig,“„blutlechzend“ u. dgl. geben müssen. W und die beiden E hatten G durch ihre UÜbersetzung(„soll dieser Dolch der Schiedsrichter zwerden“) vielleicht auch hier erst auf den Urtext und auf das aus ihm auszulassende Adjektiv hingeleitet.
In Sh IV, 1, 2224 ff. schließt Julie ihr Anliegen mit den Worten:
„Be not so long to speake, J long to die, If zchat thou spealest, speake not of remedie.* In seinem im Wesentlichen gegen Fehler der Ortleppschen Übersetzung gerichteten Programm ⁵³) widmet Assmann dem„to be long to speak“ einen längeren Abschnitt(S. 22 fl.), in dessen Verlauf er einerseits auf die von O. vernachlässigte Bedeutung des so, andererseits
53) Programm des Gymnasiums zu Liegnitz 1843:„Shakespeare und seine deutschen Ubersetzer, eine literarisch-linguistische Abhandlung als Beitrag zur Kritik der deutschen Übersetzungs-Literatur.“


