Aufsatz 
Beiträge zu einem Quellenlesebuche für die Kirchengeschichte
Entstehung
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XXI

2. Die Christen sollen nicht Opfer persönlicher Launen oder der Volkswut werden.

Justinus[ 165] apologia prima 68: Wenn euch dies(die Schilderung des Christen- bundes) nun Vernunft und Verstand zu haben scheint, so achtet es; erscheint es euch aber als Geschwätz, so verachtet es als eitle Schwätzereien: verfügt aber über sie nicht die Todes- strafe, wie wenn es Feinde wären... Auf Grund des Briefes des großmächtigen und aller- durchlauchtigsten Kaisers Hadrian, eures Vaters, können wir euch bitten, die Gerichte in dem angegebenen Sinne gegen uns walten zu lassen. Deshalb, nicht weil es so von Hadrian verfügt ist, sondern weil wir wissen, daß wir Gerechtes fordern, haben wir die vorstehende Erklärung und Erläuterung gegeben. Wir fügen hierunter den Urtext des Briefes von Hadrian, damit ihr auch daran die Wahrheit unsrer Aussagen erkennt. Er lautet folgendermaßen:

Hadrian an Minucius Fundanus.

Ich bekam einen Brief, welcher von deinem Vorgänger, Serenius Granianus Excellenz, an mich gerichtet war. Den Bericht glaube ich nicht mit Stillschweigen übergehen zu dürfen, damit weder Unschuldige leiden müssen noch Verleumder die Gelegenheit haben im Trüben zu fischen.

Wenn also Leute aus deiner Provinz persönlich diese ihre Anklage gegen Christen zu stützen im Stande sind, so daß sie sie vor dem Gerichtshofe in irgend einem Punkte zu bezichtigen vermögen, so verbiete ich es ihnen nicht, die Sache weiter zu verfolgen.

Dagegen gestatte ich ihnen nicht, hierin nur mit allgemeinen Wünschen und Schreiereien vorzugehen. Denn es ist viel billiger, daß du, wenn jemand der Ankläger sein will, als Richter über das Vorgebrachte befindest.

Wenn also Einer die Rolle des Anklägers übernimmt und nachweist, daß die fraglichen Leute etwas gegen die Gesetze(s. o.) thun, so sollst du über sie die ihren Vergehungen entsprechenden Strafen verhängen.

Aber das soll wahrhaftig deine Hauptsorge sein, daß du gegen den, der aus Bosheit einen von diesen vor Gericht bringt, mit strengeren seiner Niedertracht entsprechenden Strafen vorgehst.

VIII. Aus dem Octavius des Minucius Felix[zwischen 130 und 160].

Eine freundschaftliche Auseinandersetzung zwischen einem Heiden und einem Christen über den neuen Glauben. ¹)

A. Aus der Anklagerede des Qu. Cäcilius Natalis, des Sachwalters des Heidentums(c. 5 13). 1. Es ist nicht schwer zu beweisen, daß alles im menschlichen Leben unsicher, ungewiß und schwankend ist, und daß alle Urteile hierüber mehr wahrscheinlich als wahr sind. Um so auffälliger ist es, daß manche Leute, zu faul, die Wahrheit gründlich zu unter- suchen, sich lieber jeder beliebigen Meinung ohne Weiteres unterwerfen, als daß sie in der Forschung mit ausdauerndem Fleiße verharrten. Und ganz besonders müssen alle entrüstet und erzürnt darüber sein, daß gewisse Leute, die noch dazu weder allgemeine noch wissen-

¹) Um jedem Punkt der Anklage sofort den entsprechenden der Verteidigung gegenüberstellen zu können, habe ich beide Reden in gleichmäßig numerierte Abschnitte zerlegt.